Bauen
Am 24. und 31. Dezember sind die Büros der Baupolizei nur bis 12 Uhr geöffnet. Planeinsichten sind bis 11 Uhr möglich. Am 2. und 5. Jänner bleiben die Büros der Baupolizei geschlossen.
Planeinsichten und Projektbesprechungen bei der Baupolizei (MA 37) sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich.
Für Projektbesprechungen bietet Ihnen die Baupolizei, ebenfalls nach Terminvereinbarung, die Möglichkeit von Web-Konferenzen an.
Das persönliche Einbringen von Unterlagen ist im Bereich der Servicestelle (Einwurfbox) von Montag bis Freitag, von 8 bis 15 Uhr, möglich.
Seit dem 1. Juli 2024 gelten neue Regelungen für das Vermieten von Wohnungen für touristische Zwecke (Kurzzeitvermietung). Für die Kontrolle der Kurzzeitvermietung wurde ein neues Referat eingerichtet.
Bauvorhaben planen

Bauvorhaben einreichen und bewilligen lassen

Bau durchführen
Bauvorhaben fertigstellen
Je nach Bauvorhaben und Bewilligungsform müssen Sie die Fertigstellung eines Bauvorhabens der Baupolizei auf unterschiedliche Arten anzeigen.
Erhaltung
Die Eigentümer*innen und Miteigentümer*innen sind zur Erhaltung ihrer Gebäude und baulichen Anlagen verpflichtet.
Besondere Ausstattung von Gebäuden
Amtswege
-
Bauanzeige -
Allgemeine Baubewilligung von Bauten oder baulichen Anlagen - Antrag -
Baubewilligungsverfahren nach § 70a oder 70b - Antrag -
Baubeginn - Anzeige -
Energieausweis und Bauphysik - Übermittlung -
Baubewilligungen in Kleingärten - Antrag -
Baufertigstellung - Anzeige -
Orientierungsnummern (Hausnummer) - Antrag -
Baubewilligung für Bauten langen Bestandes - Antrag -
Baubehördliche Auftragsverfahren -
Sonderbaubewilligung - Antrag
Rechtliches
Bauordnung und Richtlinien
Baubehörden und -institutionen
Übersicht über Behörden, Institutionen und weiteren Stellen, die bei Bauverfahren beteiligt sein können.
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
Der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist ein wichtiger Teil der Wiener Raumplanung.
Dazu passend
Kleingärten
Städtische Kleingartenanlagen sind an einen Generalpächter verpachtet. Einzelpersonen können für diese Kleingärten Unterpachtverträge auf unbestimmte Zeit abschließen.
Erwerbare Liegenschaften der Stadt Wien
Die Stadt Wien stellt regelmäßig Grundstücke und Baurechte zum Kauf zur Verfügung.
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- Letzte Aktualisierung: 02.12.2025, 12.29 Uhr
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