Prüfingenieur*in
- Prüfingenieur*innen sind Ziviltechniker*innen oder gerichtlich beeidete Sachverständige für das einschlägige Fachgebiet. Sie dürfen mit Bauwerber*innen oder Bauführer*innen nicht ident sein und auch kein Dienst- oder Organschaftsverhältnis zu diesen Personen haben.
- Ein Wechsel der*des Prüfingenieur*in muss der Baubehörde angezeigt werden.
Aufgaben
- Überprüfung der Baustellen, Vornahme von Beschauten
- Melden von Abweichungen von den bewilligten Bauplänen an die Baubehörde
Formulare
- Bekanntgabe der*des Prüfingenieur*in: 126 KB PDF
- Bestätigung zur Fertigstellungsanzeige nach § 128 BO: 260 KB PDF
Kontakt
Stadt Wien - Baupolizei
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Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 21.10.2025, 11.38 Uhr
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