Prüfingenieur*innen sind Ziviltechniker*innen oder gerichtlich beeidete Sachverständige für das einschlägige Fachgebiet. Sie dürfen mit Bauwerber*innen oder Bauführer*innen nicht ident sein und auch kein Dienst- oder Organschaftsverhältnis zu diesen Personen haben.
Ein Wechsel der*des Prüfingenieur*in muss der Baubehörde angezeigt werden.
Aufgaben
Überprüfung der Baustellen, Vornahme von Beschauten
Melden von Abweichungen von den bewilligten Bauplänen an die Baubehörde