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Prüfingenieur*in

  • Prüfingenieur*innen sind Ziviltechniker*innen oder gerichtlich beeidete Sachverständige für das einschlägige Fachgebiet. Sie dürfen mit Bauwerber*innen oder Bauführer*innen nicht ident sein und auch kein Dienst- oder Organschaftsverhältnis zu diesen Personen haben.
  • Ein Wechsel der*des Prüfingenieur*in muss der Baubehörde angezeigt werden.

Aufgaben

  • Überprüfung der Baustellen, Vornahme von Beschauten
  • Melden von Abweichungen von den bewilligten Bauplänen an die Baubehörde

Formulare

  • Bekanntgabe der*des Prüfingenieur*in: 126 KB PDF
  • Bestätigung zur Fertigstellungsanzeige nach § 128 BO: 260 KB PDF

Kontakt

Stadt Wien - Baupolizei

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