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Für einspurige Kraftfahrzeuge müssen Sie keine Parkgebühr bezahlen und können daher auch kein Parkpickerl beantragen. Sie dürfen Ihr Motorrad oder Moped jedoch nicht auf Anwohner*innen-Parkplätzen abstellen.

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Tipps, damit Sie mit dem Motorrad sicher unterwegs sind - ob im Stadtverkehr oder bei Urlaubsfahrten.

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