Sie haben die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz
Sie sind EWR-Bürger*in oder Schweizer*in und möchten länger als 3 Monate in Österreich bleiben? Dafür brauchen Sie eine Anmeldebescheinigung. Sie können auch einen Lichtbildausweis beantragen.
Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates oder sind staatenlos
Sie kommen aus einem Drittstaat und möchten länger als 6 Monate in Österreich leben, zum Beispiel um hier zu studieren oder zu arbeiten? Dafür müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen.
Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte bekommen Hilfe beim Aufbauen einer Existenz, bei der Wohnungssuche, Arbeitssuche und beim Deutschlernen.
Wenn Sie seit 12 Monaten durchgehend mit einer Aufenthaltsberechtigung oder einer Aufenthaltsberechtigung plus gemäß Asylgesetz in Österreich leben, müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen.
Die Wiener Sprachen App hilft neu zugewanderten Wiener*innen erste wichtige Phrasen auf Deutsch zu verwenden und wichtige Ausdrücke auf Wienerisch zu verstehen.
Bleiben Sie auf dem Laufenden über aktuelle Studien, Publikationen, Veranstaltungen sowie Entwicklungen zu Integration, Diversität und Antidiskriminierung in Wien.