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Aufenthalt für Drittstaatsangehörige oder Staatenlose

Drittstaatsangehörige sind Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz haben. Staatenlose sind Personen ohne Staatsangehörigkeit.

Sie kommen aus einem Drittstaat und möchten länger als 6 Monate in Österreich leben? Dafür müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen.

Beantworten Sie die folgenden Fragen und erfahren Sie, ob Sie einen Aufenthaltstitel beantragen können. Wenn ja, erhalten Sie weitere Informationen zur Antragstellung, zum Beispiel welche Unterlagen Sie brauchen und welche Stelle für Sie zuständig ist.

Befragung starten

Erstantrag auf einen Aufenthaltstitel

Wenn Sie noch keinen Aufenthaltstitel haben, stellen Sie einen Erstantrag. Es ist auch ein Erstantrag, wenn Sie früher schon einmal einen Aufenthaltstitel hatten, der abgelaufen ist. Welchen Aufenthaltstitel Sie benötigen, hängt von mehreren Kriterien ab, zum Beispiel vom Zweck und von der Dauer Ihres Aufenthalts.

Verlängerung oder Zweckänderung

Die meisten Aufenthaltstitel gelten eine bestimmte Zeit lang. Wenn Sie länger in Österreich bleiben möchten und es möglich ist, Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern, müssen Sie rechtzeitig einen Verlängerungsantrag stellen. Wenn sich Ihr Aufenthaltszweck ändert, müssen Sie eine Zweckänderung beantragen.

Umstieg vom Asylgesetz auf einen Aufenthaltstitel nach dem NAG

Beantworten Sie die Fragen im Online-Assistenten oder informieren Sie sich auf folgenden Seiten:

Sie möchten Ihre Familie mitnehmen oder nachholen?

Informieren Sie sich, ob Sie das können und welche Voraussetzungen Sie und Ihre Familienangehörigen erfüllen müssen.

Sie haben eine Legitimationskarte?

Mit einer Legitimationskarte halten Sie sich bereits rechtmäßig in Österreich auf und brauchen keinen weiteren Aufenthaltstitel. Wenn Sie auf ein Aufenthaltsrecht nach dem NAG umsteigen wollen, gelten für Sie die gleichen Voraussetzungen wie für alle Antragsteller*innen.

Rot-Weiß-Rot-Karte plus für Vertriebene aus der Ukraine

Sie sind Vertriebene*r aus der Ukraine, haben einen Ausweis für Vertriebene und waren innerhalb der letzten 24 Monate in Österreich mindestens 12 Monate vollversichert beschäftigt.

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns unter der Telefonnummer +43 1 4000-3535 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an servicecenter@ma35.wien.gv.at. Das Team der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) informiert Sie gerne.

Kontakt zum Fachbereich Einwanderung (MA 35)

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Stadt Wien - Einwanderung und Staatsbürgerschaft

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