Erstantrag auf einen Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige oder Staatenlose
Drittstaatsangehörige sind Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz haben. Staatenlose sind Personen ohne Staatsangehörigkeit.
Sie kommen aus einem Drittstaat und möchten länger als 6 Monate in Österreich leben? Dafür müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen.
Welchen Aufenthaltstitel Sie benötigen, hängt von mehreren Kriterien ab, zum Beispiel vom Zweck und von der geplanten Dauer Ihres Aufenthalts.
Den Erstantrag stellen Sie, wenn Sie noch kein Aufenthaltsrecht nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz haben und den Aufenthaltstitel zum ersten Mal beantragen. Es ist auch ein Erstantrag, wenn Sie früher schon einmal einen Aufenthaltstitel für Österreich hatten, der abgelaufen ist.
Eine Übersicht der möglichen Aufenthaltstitel mit kurzen Erklärungen finden Sie unter Aufenthalt für Drittstaatsangehörige - Amtswege.
Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns unter der Telefonnummer +43 1 4000-3535 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an servicecenter@ma35.wien.gv.at. Das Team der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) informiert Sie gerne.
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- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.22 Uhr
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