Waldbrandgefahr: Bis auf Weiteres ist das Rauchen, Hantieren mit offenem Feuer und Licht, der Gebrauch von Shishas (Wasserpfeifen) sowie das Entzünden von Feuer im Wald und dessen Gefährdungsbereich verboten. Auf den Grillplätzen und Grillzonen gilt Grillverbot.
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English version: Bodies of water in Vienna






