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Waldbrandgefahr und Grillverbot

Durch das Ausbleiben nachhaltiger Niederschläge sind die Wiener Wälder ausgetrocknet. Aufgrund möglicher Waldbrandgefahr gilt für Wien derzeit ein Grillverbot.

Seit 7. Mai 2026 gilt:

  • Verboten sind im Wald und dessen Gefährdungsbereich:
    • Rauchen
    • Hantieren mit offenem Feuer und Licht
    • Jegliches Entzünden von Feuer
    • Der Gebrauch von Shishas (Wasserpfeifen)
  • Auch auf den öffentlichen Grillplätzen und Grillzonen ist das Grillen verboten.
  • Gilt bis auf Widerruf: Die Verbote werden erst bei nachhaltigen Regenschauern wieder aufgehoben.

Das Grillen in privaten Gärten ist gestattet, sofern sich diese außerhalb des Gefährdungsbereiches des Waldes befinden. Seien Sie angesichts der Hitze und der Trockenheit beim Grillen besonders vorsichtig!

Wählen Sie bei Waldbränden sofort den Feuerwehr-Notruf 122.

Strenge Kontrollen des Grillverbots

  • Die Grillplätze und Grillzonen im Donauinselbereich werden von der Abteilung Wiener Gewässer (MA 45) kontrolliert.
  • Die Grillplätze in Wienerwald-nahen Gebieten des Forstbetriebs werden von Förster*innen der Abteilung Forst- und Landwirtschaftsbetrieb (MA 49) streng kontrolliert.
  • Im Draschepark in Liesing achten Mitarbeiter*innen der Wiener Stadtgärten (MA 42) auf die Einhaltung des Grillverbots.
  • Grillplatzmeister*innen unterstützen die Kontrollen auf allen öffentlichen Grillplätzen.

Kontakt

Stadt Wien - Forst- und Landwirtschaftsbetrieb

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