Parken
Kurzparkzonen - kostenpflichtig
- Parken ist in ganz Wien kostenpflichtig (flächendeckende Kurzparkzone).
- Gilt von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr
- Parkdauer
- mit Parkschein und HANDYPARKEN: maximal 2 Stunden
- mit Parkpickerl: unbegrenzt
- abweichende Regelungen für Beschäftigte und Betriebe
- Eigene Regelungen in ausgewiesenen Geschäftsstraßen (Dauer und Uhrzeit)
- Für Anwohner*innen reservierte Parkplätze
- In wenigen Gebieten keine Kurzparkzone oder abweichende zeitliche Regelungen
- Für einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder) brauchen Sie keinen Parkschein und kein Parkpickerl.
Parkgebühr bezahlen
- Parkschein und HANDYPARKEN
- 15 Minuten: gratis
- 30 Minuten: 1,30 Euro
- 1 Stunde: 2,60 Euro
- 1,5 Stunden: 3,90 Euro
- 2 Stunden: 5,20 Euro
- Parkpickerl für Ihren Wohnbezirk
- Mit dem Parkpickerl dürfen Sie in Ihrem Wohnbezirk beziehungsweise in Überlappungszonen (Teile von Nachbarbezirken) parken, so lange Sie wollen. Ausnahme: ausgeschilderte Geschäftsstraßen (maximal 1,5 Stunden)
- Parkbewilligung für Beschäftigte und Betriebe
- Beschäftigte und Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen um eine Ausnahme von der maximal erlaubten Parkdauer ansuchen.
Kurzparkzonen
Abgeschleppt
- Falschparker
- Fahrzeuge ohne Kennzeichen
- Zuständige Stelle:
- Abschleppgruppe der MA 48
- 11., Jedletzbergerstraße 1, Autobahnknoten Simmeringer Haide
- Telefon: +43 1 760 43
Parkgaragen & Park-and-ride
955 59 - Infoline Straße und Verkehr
Bei den Mitarbeiter*innen der Infoline Straße und Verkehr erhalten Sie Informationen zu Baustellen und Straßen- und Verkehrsthemen oder Sie können selbst Störungen melden.
- Telefon: +43 1 955 59
- Täglich von 7 bis 18 Uhr erreichbar
Kontakt
Stadt Wien - Rechtliche Verkehrsangelegenheiten
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- Letzte Aktualisierung: 19.11.2025, 15.35 Uhr
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