Ausnahmen und abweichende Regelungen
In einigen wenig besiedelten Gebieten am Stadtrand gelten Ausnahmeregelungen von der Kurzparkzone (hier müssen Sie für das Parken nicht bezahlen) oder abweichende zeitliche Regelungen.
14. Bezirk
14. Bezirk
- Wientalstraße von Bezirksgrenze 13./14. Bezirk bis Albert-Schweitzer-Gasse
- Wientalstraße von Albert-Schweitzer-Gasse bis Johann-Schorsch-Gasse
- Mauerbachstraße nach der Hohen Wand Wiese (Steinbachtal)
21. Bezirk
21. Bezirk
22. Bezirk
22. Bezirk
- Raffineriestraße und Finsterbuschstraße sowie Dechantweg stadtauswärts ab Biberhaufenweg: Kurzparkzone von 8 bis 11 Uhr bei maximaler Abstelldauer von 2 Stunden. Bewohner*innen des 22. Bezirks mit Parkpickerl können hier zeitlich unbegrenzt und ohne zusätzliche Kosten parken.
23. Bezirk
23. Bezirk
- Brunner Straße von Carlbergergasse bis Ketzergasse (Landesgrenze)
- Laxenburger Straße von Oberlaaer Straße bis Inzersdorfer Brücke
- Inzersdorfer Brücke
- Laxenbruger Straße von Inzersdorfer Brücke bis Habäckgasse
- Industriegebiete Inzersdorf und Brunner Straße - nur jene Teile des Industriegebietes, wo an beiden Straßenseiten Gewerbegründe liegen
- Teile von Kalksburg und Kaltenleutgeben