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Anwohner*innen-Parken

In einigen Bezirken gibt es Parkplätze, die für Anwohner*innen reserviert sind, um die Parkmöglichkeiten im eigenen Bezirk zu verbessern.

Kennzeichnung von Anwohner*innen-Parkplätzen

Anwohner*innen-Parkplätze sind durch Halte- und Parkverbotsschilder mit Zusatztafeln "Anwohnerparken … Bezirk lt. Amtsblatt Wien XX (Nummer)/XXXX (Jahr)" sowie "Anfang" und "Ende" ausgewiesen.

Anwohner*innen-Parkplätze nach Bezirk

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Weitere Nutzung

Mit Behinderten-Parkausweis

Fahrzeuge, die mit einem Parkausweis für Behinderte gemäß § 29b StVO gekennzeichnet sind, dürfen auf diesen Parkplätzen ohne Zusatzkosten zeitlich unbegrenzt parken.

Zeitlich begrenzte Nutzung durch Betriebe und soziale Dienste

  • Zeitraum: Montag bis Freitag, werktags, von 8 bis 16 Uhr
  • Betriebe mit Betriebssitz im Bezirk
  • Betriebe ohne Betriebssitz im Bezirk, die regelmäßige handwerkliche Servicetätigkeiten ausführen und soziale Dienste der Wiener Sozialhilfeträger und deren anerkannte Einrichtungen
  • Kleintransporteure mit Fahrzeugen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht
    • Voraussetzungen: Kennziffer "20" als Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein und Kennzeichentafel endet auf "KT"

Motorräder

Einspurige Kraftfahrzeuge dürfen nicht auf Anwohner*innen-Parkplätzen abgestellt werden. Für diese Fahrzeuge müssen Sie keine Kurzparkzonengebühr bezahlen und können daher auch kein Parkpickerl beantragen.

Schaffung weiterer Anwohner*innen-Parkplätze

Anwohner*innen-Parkplätze können in Bezirken mit flächendeckender Kurzparkzone bei einer Parkplatz-Auslastung von über 90 Prozent geschaffen werden. Die Bezirksvorstehungen und die Bezirksvertretungen können Gebiete vorschlagen, in denen Anwohner*innen-Parkplätze verordnet werden sollen. Die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) muss auf Kosten des Bezirks eine Stellplatzerhebung und Erfassung der Stellplatzauslastung des Gebietes beauftragen.

Die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten prüft anhand des Ergebnisses, ob die Voraussetzungen zur Schaffung von Anwohner*innen-Parkplätzen erfüllt sind. Bei positivem Prüfergebnis können im Rahmen von Verkehrsverhandlungen Anwohner*innen-Parkplätze verordnet werden. In einem definierten Gebiet können maximal 30 Prozent der vorhandenen Parkplätze für Anwohner*innen reserviert werden.

Die Finanzierung der Anwohner*innen-Parkplätze liegt bei den Bezirken.

Kontakt

Stadt Wien - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten

Kontaktformular

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