Anwohner*innen-Parken im 8. Bezirk - Josefstadt
Anwohner*innen-Parkplätze im mobilen Stadtplan
Im 8. Bezirk gibt es Parkplätze, die für Anwohner*innen reserviert sind. Diese sollen die Parkmöglichkeiten im eigenen Bezirk verbessern.
Nutzung mit Parkpickerl oder Behinderten-Parkausweis
Das Abstellen von Fahrzeugen auf Anwohner*innen-Parkplätzen ist nur mit Parkpickerl für Bewohner*innen des 8. Bezirkes erlaubt. Als Bewohner*in mit Parkpickerl sind Sie berechtigt, Anwohner*innen-Parkplätze im gesamten Bezirk ohne Zusatzkosten zeitlich unbegrenzt zu nutzen.
Fahrzeuge, die mit einem Parkausweis für Behinderte gemäß § 29b StVO gekennzeichnet sind, dürfen auf diesen Parkplätzen ohne Zusatzkosten zeitlich unbegrenzt parken.
Zeitlich begrenzte Nutzung durch Betriebe und soziale Dienste
- Zeitraum: Montag bis Freitag, werktags, von 8 bis 16 Uhr
- Betriebe mit Betriebssitz im Bezirk
- Voraussetzung: Parkbewilligung für Betriebe
- Betriebe ohne Betriebssitz im Bezirk, die regelmäßige handwerkliche Servicetätigkeiten ausführen und soziale Dienste der Wiener Sozialhilfeträger und deren anerkannte Einrichtungen
- Voraussetzungen: Parkbewilligung für Betriebe und Bezahlung der Parkgebühren in Form einer eingelegten Tages- oder Wochen-Pauschalkarte
- Kleintransporteure mit Fahrzeugen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht
- Voraussetzungen: Kennziffer "20" als Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein und Kennzeichentafel endet auf "KT"
Anwohner*innen-Parkplätze im Stadtplan
Standorte der Anwohner*innen-Parkplätze im 8. Bezirk
A
B
- Bennogasse 4 bis 6
- Bennogasse 3 bis 5
- Bennogasse 15 bis 17
- Bennogasse 25 bis 29
- Bennoplatz 1 bis 1A
- Bennoplatz 5
- Bennoplatz 8
- Blindengasse 3 bis 5
- Blindengasse 20 bis 24
- Blindengasse 36
- Blindengasse 38 bis 40
- Blindengasse 44 bis 46
- Blindengasse 51 bis 53
- Breitenfelder Gasse 5 bis 7
- Breitenfelder Gasse 9 bis 11
- Breitenfelder Gasse 17 bis 19
- Buchfeldgasse 10 bis 14
- Buchfeldgasse 18A
D
F
J
K
L
- Lammgasse 1 bis 3
- Lammgasse 10 bis 12
- Lange Gasse 35-35A
- Lange Gasse 45 bis 47
- Lange Gasse ggü. 56 bis ggü. 60
- Lange Gasse 59 bis 61
- Lange Gasse 69
- Laudongasse 1 bis 3
- Laudongasse 5
- Laudongasse 12
- Laudongasse 16 bis 18
- Laudongasse 33 bis 35
- Laudongasse 38
- Laudongasse 52
- Laudongasse 65 bis 67
- Lederergasse 8 bis 10
- Lederergasse 10 bis 10A
- Lederergasse 12 bis 14
- Lederergasse 14A
- Lederergasse 15 bis 17
- Lederergasse 18 bis 18A
- Lederergasse 24
- Lederergasse 25 bis 27
- Lederergasse 32
- Lenaugasse 14 bis 16
- Lerchengasse 13 bis 15
- Lerchengasse 32 bis 34
- Löwenburggasse 2-4
M
N
P
R
S
T
W
Z
Überlappungszonen
Folgende Örtlichkeiten fallen unter die Überlappungszonen-Regelung für den 1. und 8. Bezirk und können mit gültigem "Parkpickerl" bezirksübergreifend genutzt werden:
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- Letzte Aktualisierung: 02.12.2025, 15.21 Uhr
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