Allgemeine Behindertenparkplätze in Wien

Um die Mobilität behinderter Verkehrsteilnehmer*innen zu verbessern, hat die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) eine Vielzahl von allgemeinen Behindertenparkplätzen eingerichtet. Sie befinden sich zum Beispiel vor Ämtern oder Institutionen sowie vor Gesundheits- und Kultureinrichtungen.
Darüber hinaus können auch Privatpersonen bei der Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten die Errichtung einer Behindertenzone an der Arbeitsstelle und dem Wohnsitz der Person mit Behinderungen beantragen.
Standorte in Wien
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Rechtliche Informationen
Gemäß § 29b StVO 1960 dürfen mobilitätseingeschränkte Personen in folgenden Bereichen parken:
- Parken auf Behindertenparkplätzen (dazu zählen auch die Anwohner*innen-Parkplätze)
- Zeitlich unbeschränktes und gebührenfreies Abstellen des Kraftfahrzeuges in Kurzparkzonen
- Parken in Fußgänger*innen-Zonen während der Dauer der erlaubten Ladetätigkeit
- Kurzfristiges Halten in Halte- und Parkverboten zum Ein- und Aussteigen
Bei Inanspruchnahme eines Behindertenparkplatzes müssen Sie beim Parken den Parkausweis (Ausweis gemäß § 29b StVO) im Kraftfahrzeug hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anbringen.
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- Letzte Aktualisierung: 10.09.2025, 11.07 Uhr
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