Das Wasserbuch dokumentiert bestehende und neu bewilligte Wasserrechte. Das Wasserbuch ist öffentlich. Sie können Einsicht nehmen und Abschriften anfertigen.
Wenn Betriebsanlagen oder Liegenschaften mit Wasserrechten übertragen werden, müssen die neuen Wasserberechtigten dies der Wasserbuchbehörde melden. Die Änderung wird im Wasserbuch eingetragen.
Einsichtnahme
Für die Einsichtnahme brauchen Sie einen Termin:
- Telefon: +43 1 4000-96577
- E-Mail: post@ma45.wien.gv.at
Inhalt
Das Wasserbuch enthält:
- Wasserrechte nach §§ 9, 10, 32 und 32b Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Rechte aus Bewilligungen von Deponien nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Urkunden zu den eingetragenen Wasserrechten
- Karten und Hilfsmittel
- Informationen über Wassergenossenschaften und Wasserverbände
- Satzungen, Organe und Mitglieder von Wassergenossenschaften und Wasserverbänden
Außerdem enthält das Wasserbuch Übersichten über die im Bezirk geltenden:
- Beschränkungen des Gemeingebrauchs (§ 8 Absatz 4)
- Reinhalteverordnungen (§ 33 Absatz 2)
- Verordnungen nach §§ 33d und 33f
- Wasserschutzgebiete und Wasserschongebiete (§§ 34, 35 und 37)
- Grenzen von Hochwasserabflussgebieten (§ 38 Absatz 3)
- Wirtschaftsbeschränkungen (§ 48 Absatz 2)
- Wasserwirtschaftliche Rahmenpläne (§ 53)
- Rahmenverfügungen (§ 54)
- Sanierungspläne (§ 92)
In der Evidenz müssen jedenfalls folgende Informationen eingetragen sein:
- Betroffene Gewässer
- Bei Indirekteinleitungen nach § 32b: die betroffene Kanalisation
- Ort der Wasserentnahme, Wasserbenutzung oder Einwirkung
- Name und Anschrift der berechtigten Person
- Liegenschaft oder Betriebsanlage, mit der das Recht verbunden ist (§ 22)
- Wasserentnahmen:
- Höchstmenge der Wasserentnahme
- Bei Wasserkraftanlagen: bewilligte nutzbare Wassermenge und Staumaße
- Bei Abwassereinleitungen: Art und Gesamtmenge der Abwässer
- Bei Deponien: Art und Menge der Ablagerungen oder allgemeine Angaben zum bewilligten Recht
- Dauer der Bewilligung
- Urkundensammlung:
- Bewilligungsbescheide
- Überprüfungsbescheide
- Bescheide nach §§ 21a und 29
- Genehmigte Planunterlagen
Digitales Wasserbuch
Im Digitalen Wasserbuch des Landes Wien können Sie die erfassten Wasserrechte und Wassernutzungen online abfragen:
- Über die geografische Karte WebGIS: Digitales Wasserbuch
- Über die Suche im Wasserinformationssystem Wien (WIS)
Was können Sie abfragen?
Im Digitalen Wasserbuch können Sie folgende Informationen abfragen:
- Name und Adresse der berechtigten Person
- Technische Kurzbeschreibung
- Betroffene Gewässer und Lage der Wasserbenutzung
- Zweck und Umfang des Wasserrechts
- Urkunden
Außerdem können Sie Informationen zu folgenden Themen abrufen:
- Erdwärme-Anlagen
- Deponien
- Wasserschutzgebiete
- Wasserschongebiete