Startseite wien.gv.at Menü Menü

NEWSLETTER

Wasserbuch

Das Wasserbuch dokumentiert bestehende und neu bewilligte Wasserrechte. Das Wasserbuch ist öffentlich. Sie können Einsicht nehmen und Abschriften anfertigen.

Wenn Betriebsanlagen oder Liegenschaften mit Wasserrechten übertragen werden, müssen die neuen Wasserberechtigten dies der Wasserbuchbehörde melden. Die Änderung wird im Wasserbuch eingetragen.

Einsichtnahme

Für die Einsichtnahme brauchen Sie einen Termin:

Inhalt

Das Wasserbuch enthält:

  • Wasserrechte nach §§ 9, 10, 32 und 32b Wasserrechtsgesetz (WRG)
  • Rechte aus Bewilligungen von Deponien nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
  • Urkunden zu den eingetragenen Wasserrechten
  • Karten und Hilfsmittel
  • Informationen über Wassergenossenschaften und Wasserverbände
  • Satzungen, Organe und Mitglieder von Wassergenossenschaften und Wasserverbänden

Außerdem enthält das Wasserbuch Übersichten über die im Bezirk geltenden:

  • Beschränkungen des Gemeingebrauchs (§ 8 Absatz 4)
  • Reinhalteverordnungen (§ 33 Absatz 2)
  • Verordnungen nach §§ 33d und 33f
  • Wasserschutzgebiete und Wasserschongebiete (§§ 34, 35 und 37)
  • Grenzen von Hochwasserabflussgebieten (§ 38 Absatz 3)
  • Wirtschaftsbeschränkungen (§ 48 Absatz 2)
  • Wasserwirtschaftliche Rahmenpläne (§ 53)
  • Rahmenverfügungen (§ 54)
  • Sanierungspläne (§ 92)

In der Evidenz müssen jedenfalls folgende Informationen eingetragen sein:

  • Betroffene Gewässer
  • Bei Indirekteinleitungen nach § 32b: die betroffene Kanalisation
  • Ort der Wasserentnahme, Wasserbenutzung oder Einwirkung
  • Name und Anschrift der berechtigten Person
  • Liegenschaft oder Betriebsanlage, mit der das Recht verbunden ist (§ 22)
  • Wasserentnahmen:
    • Höchstmenge der Wasserentnahme
    • Bei Wasserkraftanlagen: bewilligte nutzbare Wassermenge und Staumaße
    • Bei Abwassereinleitungen: Art und Gesamtmenge der Abwässer
    • Bei Deponien: Art und Menge der Ablagerungen oder allgemeine Angaben zum bewilligten Recht
    • Dauer der Bewilligung
  • Urkundensammlung:
    • Bewilligungsbescheide
    • Überprüfungsbescheide
    • Bescheide nach §§ 21a und 29
    • Genehmigte Planunterlagen

Digitales Wasserbuch

Im Digitalen Wasserbuch des Landes Wien können Sie die erfassten Wasserrechte und Wassernutzungen online abfragen:

Was können Sie abfragen?

Im Digitalen Wasserbuch können Sie folgende Informationen abfragen:

  • Name und Adresse der berechtigten Person
  • Technische Kurzbeschreibung
  • Betroffene Gewässer und Lage der Wasserbenutzung
  • Zweck und Umfang des Wasserrechts
  • Urkunden

Außerdem können Sie Informationen zu folgenden Themen abrufen:

  • Erdwärme-Anlagen
  • Deponien
  • Wasserschutzgebiete
  • Wasserschongebiete

Kontakt

Stadt Wien - Wiener Gewässer

Fragen, Wünsche, Anliegen? Das Stadtservice hilft Ihnen gerne
Kontaktformular

Datenschutzrechtliche Bestimmungen: Wir setzen Cookies ein, um Ihren Interessen entsprechende Informationen der Stadt Wien bei Drittanbietern anzuzeigen. Der Widerruf Ihrer Einwilligung und die Änderung Ihrer Auswahl ist jederzeit unter Datenschutz: Information und Einstellungen möglich.