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Registrierung eines Wasserfahrzeugs für die Alte Donau

Wenn Sie ein Wasserfahrzeug auf der Alten Donau verwenden möchten, müssen Sie es bei der Abteilung Wiener Gewässer (MA 45) registrieren lassen. Sie erhalten dann eine "Ausnahmebestätigung von den Verkehrsbeschränkungen auf der Alten Donau" sowie ein Kennzeichen für Ihr Wasserfahrzeug.

Beachten Sie die erforderlichen Unterlagen und die Voraussetzungen.

Registrierung starten

Sie können sich online auch mit Stadt Wien Konto anmelden.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Expert*innen der Abteilung Wiener Gewässer (MA 45) telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Bitte buchen Sie einen Beratungstermin: Termin buchen

Allgemeine Informationen

Durch das Nebeneinander von Badegästen, Sportbooten und motorisierten Wasserfahrzeugen können auf der Alten Donau zu stark besuchten Zeiten gefährliche und konfliktreiche Situationen auf dem Wasser entstehen. Um die Sicherheit aller Besucher*innen zu erhöhen, tritt mit 1. Jänner 2026 die "Alte Donau Verordnung" (ADVO) in Kraft. Ab dann müssen Wasserfahrzeuge auf der Alten Donau online registriert werden.

Als Wasserfahrzeuge gelten zum Beispiel Boote, Schwimmkörper oder Verbände (Zusammenstellungen von Wasserfahrzeugen oder Schwimmkörpern).

Registrierte Wasserfahrzeuge erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen eine "Ausnahmebestätigung von den Verkehrsbeschränkungen auf der Alten Donau" sowie ein Kennzeichen und dürfen dann auf der Alten Donau verwendet werden.

Die Ausnahmebestätigung ist gültig, solange Ihr Wasserfahrzeug fahrtauglich im Sinne des Schifffahrtsgesetzes ist.

Einige Wasserfahrzeuge, zum Beispiel Schlauchboote, können Sie weiterhin ohne Registrierung auf der Alten Donau verwenden. Alle Ausnahmen finden Sie in §2 Absatz 2 a bis h Alte Donau Verordnung (ADVO).

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Expert*innen der Abteilung Wiener Gewässer (MA 45) telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Bitte buchen Sie einen Beratungstermin.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Folgende Wasserfahrzeuge können eine Ausnahmebestätigung von den Verkehrsbeschränkungen auf der Alten Donau erhalten:

  • Motorfahrzeuge bis zu einer Länge über alles (LOA) von 7 Metern, und bis zu einer Breite über alles (BOA) von 2,55 Metern, die nur mit einem durch Akkumulatoren gespeisten elektrischen Maschinenantrieb mit einer gesamten Antriebsleistung von bis zu 4,4 Kilowatt ausgestattet sind
  • Tretboote jeglicher Bauart bis zu einer LOA von 7 Metern und bis zu einer BOA von 2,55 Metern
  • Segelfahrzeuge mit höchstens einem Mast ohne Aufbauten und ohne Maschinenantrieb bis zu einer LOA von 7 Metern und bis zu einer BOA von 2,55 Metern
  • Segelfahrzeuge mit höchstens einem Mast ohne Aufbauten und mit Maschinenantrieb mit einer gesamten Antriebsleistung von bis zu 4,4 Kilowatt bis zu einer LOA von 7 Metern und bis zu einer BOA von 2,55 Metern

Wenn Sie bereits ein Wasserfahrzeug in der Alten Donau haben, das nicht für die Ausstellung einer Ausnahmebestätigung von den Verkehrsbeschränkungen auf der Alten Donau geeignet ist, weil es eine LOA über 7 Meter und/oder BOA über 2,55 Meter und/oder einen durch Akkumulatoren gespeisten elektrischen Maschinenantrieb mit einer Antriebsleistung über 4,4 Kilowatt hat, können Sie es bis 1. April 2026 trotzdem registrieren lassen und eine Ausnahmebestätigung erhalten.

Grundsätzlich muss Ihr Wasserfahrzeug fahrtauglich und betriebssicher sein.

Auch wenn Sie kein Grundstück und keinen Einstellplatz an der Alten Donau haben, müssen Sie Ihr Wasserfahrzeug trotzdem registrieren lassen, falls Sie damit auf der Alten Donau fahren wollen.

Fristen und Termine

Ab 1. Jänner 2026 ist es jederzeit möglich, neue Wasserfahrzeuge zu registrieren.

Wenn Sie bereits ein Wasserfahrzeug in der Alten Donau haben, das nicht für die Ausstellung einer Ausnahmebestätigung von den Verkehrsbeschränkungen auf der Alten Donau geeignet ist (siehe Voraussetzungen), müssen Sie dieses bis spätestens 1. April 2026 online registrieren lassen und auf beiden Seiten Kennzeichen anbringen. Nach Ablauf der Übergangsfrist ist keine Registrierung dieser Wasserfahrzeuge mehr möglich.

Zuständige Stelle

Wiener Gewässer (MA 45)

Verfahrensablauf

Sie können Ihr Wasserfahrzeug mit dem Online-Formular registrieren.

Sobald der elektronische Registrierungsvorgang erfolgreich abgeschlossen ist, erhalten Sie eine "Ausnahmebestätigung von den Verkehrsbeschränkungen auf der Alten Donau".

Außerdem wird Ihnen ein Kennzeichen für Ihr Wasserfahrzeug zugeteilt.

Bitte beachten Sie die Anforderungen an das Kennzeichen und die notwendige Ausstattung Ihres registrierten Wasserfahrzeugs.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug
  • Angaben zur verantwortlichen Person
  • Angaben zum Wasserfahrzeug
  • Angaben zur Motorisierung inklusive der Antriebsleistung
  • Bestätigung über die Mitführung der Mindestausrüstung
  • Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung (Name der Versicherungsgesellschaft)
  • Polizzennummer einer Haftpflichtversicherung

Kosten und Zahlung

Die Kosten für die Meldung des Wasserfahrzeugs werden anhand Ihrer Angaben berechnet. Sie betragen

  • mindestens 30,27 Euro und
  • höchstens 41,17 Euro.

Falls Sie sich ein Kennzeichen als Klebefolie zuschicken lassen möchten: zusätzlich 100 Euro

Die Bezahlung ist nur elektronisch möglich.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 5).

Formular

Zusätzliche Informationen

Kennzeichen

Mit der Registrierung wird Ihrem Wasserfahrzeug ein Kennzeichen zugewiesen, zum Beispiel AD-1234. Dieses Kennzeichen müssen Sie

  • an beiden Seiten des Wasserfahrzeugs,
  • sichtbar oberhalb der Wasserlinie,
  • dauerhaft,
  • ohne Verzierungen,
  • in heller Schrift auf dunklem Hintergrund oder dunkler Schrift auf hellem Hintergrund sowie
  • mit einer Schrifthöhe von mindestens 100 Millimeter (Buchstaben und Ziffern)

anbringen und in gut lesbarem Zustand erhalten.

Bei der Registrierung können Sie sich Ihr automatisch zugewiesenes Kennzeichen als Klebefolie (Spezialedition der Abteilung Wiener Gewässer) per Post zustellen lassen: Muster des Spezialkennzeichens (PDF)

Dafür fällt eine Bearbeitungs- und Herstellungsgebühr von 100 Euro an. Eine persönliche Abholung ist nicht möglich.

Sofern es den oben genannten Angaben entspricht, können Sie Ihr Kennzeichen aber selbst herstellen.

Das Kennzeichen berechtigt ausschließlich zur Nutzung auf der Alten Donau. Das Kennzeichen gilt nicht im Sinne des Schifffahrtsgesetzes.

Ausstattung der Wasserfahrzeuge

Registrierte Wasserfahrzeuge müssen mit rot/grünen Seitenlichtern sowie mit einem von allen Seiten sichtbaren weißen Licht oder einem weißen Heck- und Topplicht ausgestattet sein.

Achtung: Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, müssen die für Nachtfahrten vorgeschriebenen Seitenlichter, das heißt ein von allen Seiten sichtbares Licht sowie Heck- und Topplicht, auch bei Tag angebracht werden.

Außerdem müssen Sie gemäß § 30 Seen- und Flussverkehrsordnung (SFVO) eine Mindestausrüstung mitführen.

Hinweise für die Benützung von registrierten Wasserfahrzeugen ohne Stellplatz oder Grundstück an der Alten Donau

Benützen Sie die öffentlich zugänglichen Slip-Anlagen, um Ihr Wasserfahrzeug ins Wasser zu lassen oder um es wieder aus der Alten Donau zu entfernen. Beachten Sie, dass Wasserfahrzeuge für mehr als 24 Stunden nur an wasserrechtlich bewilligten privaten Stegen, privaten schwimmenden Anlagen, bei Bootsvermieter*innen oder bei Bootseinsteller*innen eingestellt werden dürfen.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Stadt Wien - Wiener Gewässer

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