Registrierung eines Wasserfahrzeugs für die Alte Donau
Wenn Sie ein Wasserfahrzeug auf der Alten Donau verwenden möchten, müssen Sie es bei der Abteilung Wiener Gewässer (MA 45) registrieren lassen. Sie erhalten dann eine "Ausnahmebestätigung von den Verkehrsbeschränkungen auf der Alten Donau" sowie ein Kennzeichen für Ihr Wasserfahrzeug.
Registrierung eines Wasserfahrzeugs für die Alte Donau - Antrag
Zulassung zur Binnenschifffahrt
Fahrzeuge auf österreichischen Binnengewässern müssen grundsätzlich behördlich zugelassen sein. Ausnahmen sind im Schifffahrtsgesetz geregelt.
Zulassung zur Binnenschifffahrt - Antrag
Zulassung zur Seeschifffahrt - Österreichischer Seebrief für Jachten
Die Jachtzulassung berechtigt und verpflichtet zur Führung der österreichischen Seeflagge.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Obersten Schifffahrtsbehörde, dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI).
Befähigungsausweis: Schiffsführer- und Kapitänspatent
Zur selbständigen Führung eines Fahrzeugs oder Schwimmkörpers sind grundsätzlich Befähigungsausweise erforderlich. Ausnahmen sind im Schifffahrtsgesetz geregelt.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Obersten Schifffahrtsbehörde.
Bewilligungen und Patente - BMIMI
Richtlinie für die praktische Schiffsführerprüfung: 416 KB PDF
Schiffsführerprüfungen mit dem Prüfungsprogramm Socrative - Anleitung zum Einstieg: 487 KB PDF