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Einwanderung und Aufenthalt

Sie möchten aus einem anderen Land nach Österreich kommen und hier längere Zeit leben?

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welchen Aufenthaltstitel Sie benötigen, hängt zum Beispiel davon ab, welche Staatsangehörigkeit Sie haben, wie lange Sie in Österreich bleiben und ob Sie hier arbeiten, studieren oder mit Ihrer Familie leben möchten.

Beantworten Sie die folgenden Fragen und erfahren Sie, ob Sie einen Aufenthaltstitel beantragen können. Wenn ja, erhalten Sie weitere Informationen zur Antragstellung, zum Beispiel welche Unterlagen Sie brauchen und welche Stelle für Sie zuständig ist.

Befragung starten

Sie haben die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz

Sie sind EWR-Bürger*in oder Schweizer*in und möchten länger als 3 Monate in Österreich bleiben? Dafür brauchen Sie eine Anmeldebescheinigung. Sie können auch einen Lichtbildausweis beantragen.

Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates oder sind staatenlos

Sie kommen aus einem Drittstaat und möchten länger als 6 Monate in Österreich leben, zum Beispiel um hier zu studieren oder zu arbeiten? Dafür müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen.

Sie haben eine Legitimationskarte

Mit einer Legitimationskarte halten Sie sich bereits rechtmäßig in Österreich auf und brauchen keinen weiteren Aufenthaltstitel. Wenn Sie auf ein Aufenthaltsrecht nach dem NAG umsteigen wollen, gelten für Sie die gleichen Voraussetzungen wie für alle Antragsteller*innen.

Sie möchten Ihre Familie nach Österreich mitnehmen oder nachholen

Sie kommen aus dem Ausland und möchten Ihre Familie mitnehmen? Informieren Sie sich, ob Sie das können und welche Voraussetzungen Sie und Ihre Familienangehörigen erfüllen müssen.

Notvignette

Sie haben rechtzeitig einen Verlängerungsantrag für Ihren abgelaufenen Aufenthaltstitel gestellt und müssen, bevor über Ihren Antrag entschieden wurde, ins Ausland reisen? Dafür brauchen Sie eine Notvignette.

Rot-Weiß-Rot - Karte plus für Vertriebene aus der Ukraine

Sie sind Vertriebene*r aus der Ukraine, haben einen Ausweis für Vertriebene und waren innerhalb der letzten 24 Monate in Österreich mindestens 12 Monate vollversichert beschäftigt.

Aufenthalt in Österreich nach Brexit

Sie sind britische*r Staatsangehörige*r und leben schon seit vor dem 31. Dezember 2020 rechtmäßig in Österreich. Oder Sie sind mit einer solchen Person verwandt, verheiratet oder verpartnert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV erhalten.

Ausländergrunderwerb

Sie kommen aus dem Ausland und möchten Eigentum, ein Baurecht oder ein Wohnungsgebrauchsrecht in Wien erwerben oder eine Vermietung oder Verpachtung im Grundbuch eintragen? Dafür brauchen Sie eine Genehmigung oder Negativbestätigung.

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns unter der Telefonnummer +43 1 4000-3535 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an servicecenter@ma35.wien.gv.at. Das Anliegenmanagement der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) informiert Sie gerne.

Kontakt zum Fachbereich Einwanderung (MA 35)

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Stadt Wien - Einwanderung und Staatsbürgerschaft

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