Asylsuchende Personen: Grundversorgung
Menschen, die aus ihrem Heimatland geflüchtet sind und in Österreich um Asyl ansuchen, erhalten im Rahmen der Grundversorgung die notwendige Unterstützung, um Grundbedürfnisse ihres täglichen Lebens rasch decken zu können. Bei Bedarf können sie einen Wohnplatz in einer betreuten Unterkunft nutzen. In Wien ist der Fonds Soziales Wien (FSW) für die Unterbringung und Beratung von hilfs- und schutzbedürftigen Personen zuständig.
Ein Erstgespräch in der Flüchtlingsunterkunft oder der Servicestelle der Grundversorgung Wien dient der allgemeinen Orientierung und Beratung. Dort können Fragen rund um Schul- und Kindergartenplätze, Bildungsleistungen und medizinische Leistungen sowie andere Bedürfnisse besprochen werden.
Asylberechtigte Personen: Startbegleitung
Nach einem positiven Bescheid der Asylbehörde können asylberechtigte Personen und Familien sowie subsidiär Schutzberechtigte während 2 Jahren das Angebot der Startbegleitung in zahlreichen Sprachen nutzen. Das Angebot schließt an die Grundversorgung an.
Startbegleitung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte