Eine digitale Hauseinlage bietet Eigentümer*innen und Hausverwaltungen einen zentralen digitalen Zugang zu den baubehördlichen Unterlagen ihrer Liegenschaft. Statt Dokumente persönlich im Planarchiv einzusehen oder Kopien anzufordern, können berechtigte Personen ab Freischalten der Berechtigung 1 Monat online auf die verfügbaren Unterlagen zugreifen.
Die Digitalisierung erleichtert den Zugang zu wichtigen Dokumenten, spart Wege und ermöglicht eine raschere Abwicklung vieler Anliegen rund um Gebäude und Bauverfahren.
Für die digitale Hauseinlage berechtigt
Die Nutzung ist ausschließlich berechtigten Personen vorbehalten.
Berechtigt für die Beantragung sind:
- Eigentümer*innen
- Hausverwaltungen
- Bevollmächtigte Personen
Anrainer*innen haben prinzipiell keine Einsicht in das Archiv ihrer Nachbarliegenschaften und können somit auch keine Digitalisierung in Auftrag geben. Als Mieter*in können Sie eine Digitalisierung nur dann anfordern, wenn Sie über eine Vollmacht des*der Eigentümer*in verfügen.
Was beinhaltet die digitale Hauseinlage?
Enthalten sind nur abgeschlossene und bewilligte Bauvorhaben (Pläne und Bescheide).
Wichtig: Laufende Verfahren, Konsens, Überwachung et cetera werden im Zuge der Digitalisierung der Hauseinlage nicht übermittelt. Für diese Dokumente muss nach wie vor eine Planeinsicht in Anspruch genommen werden.
Schritte zur digitalen Hauseinlage
Die Nutzung erfolgt in wenigen Schritten:
- Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Bitte halten Sie folgende Daten bereit: Name und Kontaktdaten (Telefonnummer) der antragstellenden Person sowie die Liegenschaftsadresse (hierbei muss es sich um eine gültige Wiener Adresse handeln).
- Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Digitalisierung in Auftrag gegeben.
- Sie erhalten im nächsten Schritt eine Zahlungsaufforderung, die binnen 5 Wochen zu bezahlen ist.
- Sobald die Digitalisierung abgeschlossen ist und Ihre Zahlung eingegangen ist, erhalten Sie einen Link sowie die erforderlichen Zugangsdaten per E-Mail.
- Sie haben nun die Möglichkeit, die Unterlagen online einzusehen und herunterzuladen.
- Nach 4 Wochen ab Zustellung der Zugangsdaten erlischt der Zugang.
Benötigte Unterlagen
- Vollmacht, wenn Sie von den Eigentümer*innen oder der Hausverwaltung ermächtigt wurden
- Lichtbildausweis oder digitale Signatur
- Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
Gegen eine Gebühr von 2,30 Euro kann auch die Baupolizei (MA 37) für Sie Einsicht in das Grundbuch nehmen.
Wenn Sie im Zuge einer Verlassenschaft die Hauseinlage digitalisieren lassen wollen, brauchen Sie:
- Einantwortungs-Urkunde oder ein Schreiben vom Gerichtskommissär*in (Notar*in), aus dem hervorgeht, dass Sie als künftige*r Erbe*in zur Vertretung befugt sind.
Um die Digitalisierung eines Kleingarten-Grundstücks zu beauftragen, brauchen Sie:
- Unterpachtvertrag oder aktuellen Grundbuchauszug
Dauer der Digitalisierung der Hauseinlage
Im Schnitt nimmt die Digitalisierung rund 1 Monat in Anspruch. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund verschiedener Faktoren (zum Beispiel Umfang der Hauseinlage, Auslastung der Mitarbeiter*innen et cetera) auch zu längeren Wartezeiten kommen kann. Der Digitalisierungsvorgang selbst wird von der Magistratsabteilung 21B vorgenommen, weshalb es auch hier zu Verzögerungen kommen kann, die außerhalb des Einflussbereichs der Baupolizei liegen.
Kosten für die Digitalisierung der Hauseinlage
Für die Digitalisierung der Hauseinlage fällt einmalig eine Verwaltungsabgabe von 39 Euro an.
Die Kosten für die Digitalisierung der Hauseinlage selbst können vorab nicht pauschal angegeben werden. Sie richten sich insbesondere nach dem Umfang der vorhandenen Unterlagen und dem damit verbundenen Digitalisierungsaufwand.
Da sich Größe und Inhalt einer Hauseinlage von Liegenschaft zu Liegenschaft erheblich unterscheiden können, wird der Aufwand individuell ermittelt. Die tatsächlich anfallenden Kosten ergeben sich daher aus dem konkreten Umfang der Dokumente, die digitalisiert werden.
Als Mindestwert kann mit einem Betrag ab 91 Euro, exklusive Verwaltungsabgabe, gerechnet werden. Die Kosten können aber je nach Umfang und Aufwand erfahrungsgemäß deutlich höher ausfallen. Bei Fragen zu den Kosten der Digitalisierung kontaktieren Sie bitte die zuständige Abteilung MA 21B - Druckerei der Stadt Wien.
Informationen betreffend Rechnungslegung
Bitte geben Sie in der Online-Strecke zur Beauftragung der Digitalisierung als Rechnungsempfänger*in den exakten Firmenwortlaut und die Adresse laut Firmenbuch beziehungsweise Ihren Namen samt Adresse (laut ZMR, Firmenbuch) an. Wenn Sie im Anschluss die Rechnung von der Baupolizei erhalten, finden Sie darauf die Adresse mit Aktenzahl für Ihre interne Buchhaltung.
Wichtig: Bei Rechnungen an Hausverwaltungen müssen Sie den vollständigen Firmenname genau so angeben, wie er im Firmenbuch eingetragen ist. Bezeichnungen wie "An die Wohnungseigentümer-Gemeinschaft" sind als Rechnungsempfänger nicht zulässig.
Zuständigkeiten Planarchive und Kontakt
Eine Übersicht über die Zuständigkeiten innerhalb der Baupolizei finden Sie hier:
- Planarchiv der Gebietsgruppe Ost - Bezirke 1, 2, 8, 9, 20, 21 und 22
- Planarchiv der Gebietsgruppe Süd - Bezirke 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11 und 23
- Planarchiv der Gebietsgruppe West - Bezirke 12 bis 19
- Planarchiv der Gruppe BB - Spezialarchiv für öffentliche Bauten und dergleichen
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag (werktags), 8 bis 12 Uhr
Achtung: Am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) gelten geänderte Öffnungszeiten.
Weiterführende Informationen
- Planarchiv der Baupolizei (MA 37) - Einsicht in bewilligte Baupläne - Stadt Wien
- Termin-Vereinbarung Planeinsichten