Das "Rundum-Service" ist ein neues Beratungsangebot der Baupolizei bei komplexen Fällen, für deren Lösung andere Dienststellen der Stadt Wien beigezogen werden müssen. Die Verfahrenszeit kann so reduziert werden. Allgemeine Anfragen werden zur schnellen Behandlung weiterhin direkt an die Gebietsgruppen verteilt und vorab abgehandelt.
Beratungsgespräch vor der Baueinreichung
Bei schwierigen Problemstellungen können durch gute Beratungsergebnisse bereits im Vorhinein Probleme für das kommende Bewilligungsverfahren ausgeräumt und Verfahren verkürzt werden. Das sind vor allem Fälle, die eine Abstimmung zwischen verschiedenen Dienststellen des Magistrates erfordern. Hierfür bietet die Baupolizei das "Rundum-Service" an.
Das Beratungsgespräch zu schwierigen Problemstellungen erfolgt in der Regel im Vorfeld einer Baueinreichung. So können die Einreichenden bei Bedarf noch Änderungen an dem Projekt vornehmen.
Beratungsgespräch während der Planung
Bei konkreten, während der Planung auftretenden Problemstellungen können andere Dienststellen des Magistrates, das Rechtsreferat oder die Fachgruppen der Baupolizei interdisziplinär an der Beratung mitwirken. Das kann etwa die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) und die Abteilung Stadtteilplanung und Flächenwidmung (MA 21) (A oder B) bei Ausnahmebewilligungen gemäß § 69 BO (Bauordnung für Wien) sein oder die Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) bei Fragen der Aufschließung von Grundstücken. Bei Abweichungen nach § 69 BO kann auch die Teilnahme der Gebietsgruppenleiter*innen der Baupolizei beziehungsweise deren Vertreter*innen erforderlich sein.
Anmeldung und Ablauf
- Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an rundumservice@ma37.wien.gv.at.
- Beratungen finden einmal im Monat zu festgesetzten Zeiten statt. Die Termine werden in der Reihenfolge des Einlangens vergeben.
- Die Baupolizei führt ein Protokoll über das Beratungsgespräch. Die darin festgehaltenen Ergebnisse werden bei einer späteren Baueinreichung berücksichtigt.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einhaltung der Ergebnisse, da durch Gesetzesänderungen, neue Judikatur oder neue Richtlinien eine andere Beurteilung erforderlich werden kann.