Fertigstellung eines Bauvorhabens
Je nach Bauvorhaben und Bewilligungsform müssen Sie die Fertigstellung eines Bauvorhabens der Wiener Baupolizei (MA 37) in einer der folgenden Arten anzeigen beziehungsweise melden:
Fertigstellungsanzeige
Notwendige Unterlagen für Fertigstellungsanzeige
Eine Fertigstellungsanzeige muss erfolgen bei:
- Bewilligten Baumaßnahmen mit Bescheid
- Einem vereinfachten Baubewilligungsverfahren
- Bei Bauanzeigen für Baumaßnahmen im Gebäudeinneren, ausgenommen Schaffung von Sanitäranlagen und Bädern, für die eine Fertigstellungsmeldung ausreicht
Fertigstellungsmeldung
- Fertigstellungsmeldung - angezeigte Baumaßnahmen (Bauanzeigen) (Schaffung von Sanitäranlagen und Bädern, Loggienverglasungen und Fenstertausch)
- Fertigstellungsmeldung - für fertiggestellte Kanalanlagen
Fertigstellung im Kleingarten
Fertigstellungsanzeige - Kleingarten(wohn-)häuser
Fertigstellung von Aufzügen
Formulare zu Aufzügen und Parkeinrichtungen
Fertigstellung von Ölfeuerungsanlagen
Kontakt
Stadt Wien - Baupolizei
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Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 03.09.2025, 05.01 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: a1934ce0-ac59-494f-bdff-8d4480f533f2
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