Einreichpläne
Für Einreichpläne zu baubehördlichen Verfahren müssen die folgenden Anforderungen erfüllt sein:
- In den meisten Fällen in 3-facher Ausfertigung
- Fallweise (zum Beispiel Bauanzeige, Bauverfahren gemäß § 70b und Verfahren nach dem Wiener Kleingartengesetz) in 2-facher Ausfertigung
- Für die Online-Einreichung nur in digitaler Form (PDF) und in einfacher gedruckter Ausfertigung
- Nach den Vorschriften der Bauordnung für Wien (Baupläne - Checkliste für Einreichpläne)
- Unterfertigt von: befugtem*r Planverfasser*in (zur Berufsausübung berechtigte Personen wie Baumeister*in, Ziviltechniker*in, gewerberechtlich Befugte)
- Im elektronischen Bewilligungsverfahren muss diese Unterfertigung auf elektronische Weise erfolgen.
- Maßstab: Einreichpläne: 1:100
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Stadt Wien - Baupolizei
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- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.21 Uhr
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