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Planverfasser*in

Einreichpläne für Bauvorhaben dürfen nur von gesetzlich befugten Personen gezeichnet und unterschrieben werden. Diese Personen übernehmen die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Pläne und haften auch dafür.

Befugte Personen

  • Architekt*innen
  • Baumeister*innen
  • Ziviltechniker*innen

Darüber hinaus erstellen auch Zeichenbüros technische Zeichnungen und Reinzeichnungen nach den Vorgaben von Planer*innen und Ingenieur*innen. Die Verantwortung für die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben liegt jedoch bei den befugten Planverfasser*innen

Aufgaben

  • Verfassen der Baupläne und der eventuell erforderlichen Beschreibungen
  • Verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Baupläne und sonstiger Unterlagen

Kontakt

Stadt Wien - Baupolizei

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