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Kostenaufstellung für Bauverfahren

Für die verschiedenen Verfahrensarten, Beilagen und Eingaben gelten unterschiedliche Abgaben- beziehungsweise Gebührensätze. Der nachstehenden Tabelle können Sie einige Richtwerte entnehmen.

Verfahrensart bzw. Gegenstand

Verwaltungsabgabe in Euro

Bundesstempelgebühr in Euro

Bundesstempelgebühr in Euro für Eingaben unter Verwendung der ID Austria

Baubewilligung zu Herstellung gemäß §60 Abs. 1 lit. b bis j ausgenommen Abbruchbewilligungen nach lit. d bei technischer oder wirtschaftlicher Abbruchreife; weiters Bewilligungen gemäß §61 oder §73 der BO für Wien und solche nach § 8 WKlG

90

21

13

Baubewilligung bei Neu-, Zu- und Umbauten
mit Vorlage "Gültige Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen";
je angefangene zehn Quadratmeter Geschossfläche

4,5
Mindestens: 54
Höchstens: 1.500

21

13

Prüfung von Einreichungen gemäß § 70a BO und § 70b BO a) Neu-, Zu- und Umbauten für je angefangene 10 Quadratmeter der neuen Geschoßfläche

3
Mindestens: 54
Höchstens: 1.500

21

13

Baubewilligung bei Neu-, Zu- und Umbauten Zuschlag ohne Vorlage "Gültige Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen"; je 10 Quadratmeter Liegenschaftsfläche

0,15
Mindestens: 24
Höchstens: 240

21

13

Prüfung von Einreichungen bei sonstigen baulichen Herstellungen (gemäß § 70a BO)

50

21

13

Abbruchbewilligung gemäß § 60 Abs. 1 lit. d BO für Wien bei technischer oder wirtschaftlicher Abbruchreife1.5002113

Bauanzeige (gemäß § 62 BO) an der Gebäudehülle inklusive Fassadenbegrünungen udgl.

51

keine

keine

Bauanzeige (gemäß § 62 BO) im Inneren des Gebäudes je betroffenem Geschoss

51
höchstens: 1.500

keine

keine

Ausnahmebewilligungen gemäß § 129 Abs. 1a BO für Wien (Kurzzeitvermietung) je betroffener Wohnung

51

21

13

Prüfung einer Fertigstellungsanzeige nach § 128 BO

90

keine

keine

Prüfung einer Fertigstellungsmeldung nach § 62 Abs. 7 und § 62a Abs. 6 BO für Wien oder einer Fertigstellungsanzeige nach § 11 Abs.1 Wiener Kleingartengesetz 1996

50

keine

keine

… zuzüglich wenn in den Ausführungsplänen Änderungen im Sinne des §73 Abs. 3 BO dargestellt sind für Baumaßnahmen an der Gebäudehülle inklusive Fassadenbegrünungen udgl.51keinekeine

… zuzüglich wenn in den Ausführungsplänen Änderungen im Sinne des §73 Abs. 3 BO dargestellt sind für Baumaßnahmen im Inneren des Gebäudes je betroffenem Geschoss

51
höchstens: 1.500

keine

keine

Niederschrift im Rahmen einer Eingabe
Niederschrift als Verhandlungsschrift je Bogen
621keine
Beilagen (auch Erklärungen einer Ziviltechnikerin beziehungsweise eines Ziviltechnikers gemäß § 70a BO und Bestätigungen gemäß § 128 BO); je nach Verfahren keine oder je 4 beschriebene A4-Seitenkeine63
Pläne (einseitig bedruckt); bis zu 2 A4-Seiten beziehungsweise mehr als 2 A4-Seitenkeine63
Kommissionsgebühr bei Verhandlungen und Augenscheinsverhandlungen vor Ort (an Wochentagen außer Samstag, zwischen 7.30 und 15.30 Uhr); pro halbe Stunde und Amtsorgan25keinekeine

Zuständigkeit

Kontakt zur Baupolizei (MA 37)

Kontakt

Stadt Wien - Baupolizei

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