Kostenaufstellung für Bauverfahren
Für die verschiedenen Verfahrensarten, Beilagen und Eingaben gelten unterschiedliche Abgaben- beziehungsweise Gebührensätze. Der nachstehenden Tabelle können Sie einige Richtwerte entnehmen.
Verfahrensart bzw. Gegenstand | Verwaltungsabgabe in Euro | Bundesstempelgebühr in Euro | Bundesstempelgebühr in Euro für Eingaben unter Verwendung der ID Austria |
|---|---|---|---|
Bewilligung nach § 60 Abs. 1 lit. b-g, § 61 und § 73 (Planwechsel) | 28,34 | 21 | 13 |
Baubewilligung bei Neu-, Zu- und Umbauten | 1,60 | 21 | 13 |
Baubewilligung bei Neu-, Zu- und Umbauten | 0,15 | 21 | 13 |
Prüfung von Einreichungen bei Neu-, Zu- und Umbauten (gemäß § 70a BO); | 0,87 | 21 | 13 |
Prüfung von Einreichungen bei sonstigen baulichen Herstellungen (gemäß § 70a BO) | 21,80 | 21 | 13 |
Bauanzeige (gemäß § 62 BO) | 28 | keine | keine |
Fertigstellungsanzeige | 22 | keine | keine |
Fertigstellungsanzeige mit baulichen Änderungen in den Ausführungsplänen | 50 | keine | keine |
Niederschriften, Verhandlungsschriften; | keine | 21 | |
Beilagen (auch Erklärungen einer Ziviltechnikerin beziehungsweise eines Ziviltechnikers gemäß § 70a BO und Bestätigungen gemäß § 128 BO); | keine | 6 | 3 |
Pläne (einseitig bedruckt); | keine | 6 | 3 |
Kommissionsgebühr bei Verhandlungen und Augenscheinsverhandlungen vor Ort (an Wochentagen außer Samstag, zwischen 7.30 und 15.30 Uhr); pro halbe Stunde und Amtsorgan | 7,63 | keine | keine |
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- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.21 Uhr
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