Für die verschiedenen Verfahrensarten, Beilagen und Eingaben gelten unterschiedliche Abgaben- beziehungsweise Gebührensätze. Der nachstehenden Tabelle können Sie einige Richtwerte entnehmen.
Verfahrensart bzw. Gegenstand | Verwaltungsabgabe in Euro | Bundesstempelgebühr in Euro | Bundesstempelgebühr in Euro für Eingaben unter Verwendung der ID Austria |
|---|---|---|---|
Baubewilligung zu Herstellung gemäß §60 Abs. 1 lit. b bis j ausgenommen Abbruchbewilligungen nach lit. d bei technischer oder wirtschaftlicher Abbruchreife; weiters Bewilligungen gemäß §61 oder §73 der BO für Wien und solche nach § 8 WKlG | 90 | 21 | 13 |
Baubewilligung bei Neu-, Zu- und Umbauten | 4,5 | 21 | 13 |
Prüfung von Einreichungen gemäß § 70a BO und § 70b BO a) Neu-, Zu- und Umbauten für je angefangene 10 Quadratmeter der neuen Geschoßfläche | 3 | 21 | 13 |
Baubewilligung bei Neu-, Zu- und Umbauten Zuschlag ohne Vorlage "Gültige Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen"; je 10 Quadratmeter Liegenschaftsfläche | 0,15 | 21 | 13 |
Prüfung von Einreichungen bei sonstigen baulichen Herstellungen (gemäß § 70a BO) | 50 | 21 | 13 |
| Abbruchbewilligung gemäß § 60 Abs. 1 lit. d BO für Wien bei technischer oder wirtschaftlicher Abbruchreife | 1.500 | 21 | 13 |
Bauanzeige (gemäß § 62 BO) an der Gebäudehülle inklusive Fassadenbegrünungen udgl. | 51 | keine | keine |
Bauanzeige (gemäß § 62 BO) im Inneren des Gebäudes je betroffenem Geschoss | 51 | keine | keine |
Ausnahmebewilligungen gemäß § 129 Abs. 1a BO für Wien (Kurzzeitvermietung) je betroffener Wohnung | 51 | 21 | 13 |
Prüfung einer Fertigstellungsanzeige nach § 128 BO | 90 | keine | keine |
Prüfung einer Fertigstellungsmeldung nach § 62 Abs. 7 und § 62a Abs. 6 BO für Wien oder einer Fertigstellungsanzeige nach § 11 Abs.1 Wiener Kleingartengesetz 1996 | 50 | keine | keine |
| … zuzüglich wenn in den Ausführungsplänen Änderungen im Sinne des §73 Abs. 3 BO dargestellt sind für Baumaßnahmen an der Gebäudehülle inklusive Fassadenbegrünungen udgl. | 51 | keine | keine |
… zuzüglich wenn in den Ausführungsplänen Änderungen im Sinne des §73 Abs. 3 BO dargestellt sind für Baumaßnahmen im Inneren des Gebäudes je betroffenem Geschoss | 51 | keine | keine |
| Niederschrift im Rahmen einer Eingabe Niederschrift als Verhandlungsschrift je Bogen | 6 | 21 | keine |
| Beilagen (auch Erklärungen einer Ziviltechnikerin beziehungsweise eines Ziviltechnikers gemäß § 70a BO und Bestätigungen gemäß § 128 BO); je nach Verfahren keine oder je 4 beschriebene A4-Seiten | keine | 6 | 3 |
| Pläne (einseitig bedruckt); bis zu 2 A4-Seiten beziehungsweise mehr als 2 A4-Seiten | keine | 6 | 3 |
| Kommissionsgebühr bei Verhandlungen und Augenscheinsverhandlungen vor Ort (an Wochentagen außer Samstag, zwischen 7.30 und 15.30 Uhr); pro halbe Stunde und Amtsorgan | 25 | keine | keine |