Erwerbbare Liegenschaften und Baurechte der Stadt Wien
Derzeit werden keine erwerbbaren Liegenschaften oder Baurechte angeboten. Allgemeine Vormerkungen können nicht entgegengenommen werden.
Genehmigungen
Kaufverträge für Liegenschaften oder Wohnungseigentum können erst nach Genehmigung durch das nach der Wiener Stadtverfassung zuständige Organ abgeschlossen werden. Baurechtsverträge werden nach Zustimmung durch den Wiener Gemeinderat abgeschlossen.
Für das Finanzjahr 2025 bedeutet das nach der Wiener Wertgrenzenverordnung folgende Genehmigungsebenen:
Kaufpreis | Genehmigendes Organ |
|---|---|
Ab 513.000 Euro | Gemeinderat |
Unter 513.000 | Gemeinderatsausschuss |
Unter 51.300 Euro | Magistrat |
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Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.22 Uhr
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