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Bewilligte Baupläne im Archiv der Baupolizei einsehen

Das Planarchiv umfasst bewilligte Baupläne von knapp 200.000 Gebäuden in Wien.

Eigentümer*innen können sich diese Baupläne ihrer Liegenschaften ansehen. Weiters dürfen auch die Hausverwaltungen der Liegenschaften sowie durch die Eigentümer*innen bevollmächtigte Personen Einsicht nehmen.

Anrainer*innen haben prinzipiell keine Einsicht in das Archiv ihrer Nachbarliegenschaften. Als Mieter*in können Sie nur Planeinsicht nehmen, wenn Sie über eine Vollmacht des*der Eigentümer*in verfügen.

Die Planeinsicht umfasst nicht die Einsicht in laufende Verfahren, für welche Termine bei den Referent*innen zu vereinbaren sind.

Das Planarchiv umfasst keine Pläne zu elektrischen Leitungen und Wasserrohrungen. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihre Hausverwaltung.

Terminvereinbarung

Um in das Planarchiv Einsicht zu nehmen, müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren. Nutzen Sie dafür bitte das Online-Tool zur Terminvergabe.

In Ausnahmefällen ist auch eine telefonische Terminvereinbarung möglich. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie für ein Grundstück, das über keine Adresse verfügt, Planeinsicht nehmen wollen. Hierfür können Sie Ihren Termin telefonisch in der zuständigen Gebietsgruppe buchen.

Für die Terminvereinbarung halten Sie bitte folgende Daten bereit:

  • Name und Kontaktdaten (Telefonnummer) der Einsicht nehmenden Person
  • Liegenschaftsadresse der Einsichtnahme (bitte beachten Sie, dass es sich um eine gültige Wiener Adresse handeln muss)

Als Rechnungsempfänger*in geben Sie bitte den exakten Firmenwortlaut und die Adresse laut Firmenbuch beziehungsweise Ihren Namen samt Adresse (laut ZMR) an. Wenn Sie im Anschluss die Rechnung von der Baupolizei erhalten, finden Sie darauf die Adresse mit Aktenzahl für Ihre interne Buchhaltung.

Termin reservieren

Je nachdem, wo sich die Liegenschaft befindet, in deren Pläne Sie Einsicht nehmen möchten, werden Ihnen verfügbare Termine in der jeweils zuständigen Gebietsgruppe zugewiesen. Nach Abschluss der Terminvereinbarung bekommen Sie eine Bestätigung per E-Mail zugesandt.

Pro Akt stehen Ihnen 30 Minuten zur Verfügung. In Ausnahmefällen können Sie die gebuchte Zeitspanne überschreiten. Pro Termin kann nur eine Adresse eingesehen werden.

Erforderliche Unterlagen

Für den Termin vor Ort brauchen Sie:

  • Lichtbildausweis
  • Auszug aus dem Grundbuch (nicht älter als 3 Monate)
  • Vollmacht, wenn Sie von den Eigentümer*innen oder der Hausverwaltung ermächtigt wurden

Gegen eine Gebühr von 2,18 Euro kann auch die Baupolizei (MA 37) für Sie Einsicht in das Grundbuch nehmen.

Wenn Sie im Zuge einer Verlassenschaft Einsicht nehmen wollen, brauchen Sie:

  • Einantwortungs-Urkunde oder ein Schreiben vom Gerichtskommissär (Notar*in), aus dem hervorgeht, dass Sie als künftige*r Erbe*in zur Vertretung befugt sind.

Um bei einem Kleingarten Planeinsicht zu nehmen, brauchen Sie:

  • einen Unterpachtvertrag oder einen aktuellen Grundbuchauszug

Archive nach Bezirken und Spezialarchiv

Eine Übersicht über die Zuständigkeiten innerhalb der Baupolizei finden Sie hier:

Allgemeine Öffnungszeiten

  • Einsichtnahme: Montag bis Freitag (werktags), 8 bis 12 Uhr
  • Letzte Ausgabe von Plänen: 11.30 Uhr

Am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) können die Baupläne und Unterlagen von 8 bis 11 Uhr eingesehen, bis 10.30 Uhr ausgegeben werden.

Wenn Sie Pläne für wissenschaftliche Zwecke ansehen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin, idealerweise für Montag, Mittwoch oder Freitag zu den allgemeinen Öffnungszeiten.

Kosten für Planeinsicht und Kopien

  • Einsichtnahme in das Archiv inklusive 5 Schwarzweiß-Kopien A3 oder 10 Schwarzweiß-Kopien A4: 15 Euro
  • Schwarzweiß-Kopien pro A4-Seite: 0,20 Euro
  • Schwarzweiß-Kopien pro A3-Seite: 0,40 Euro
  • Farbkopien pro A4-Seite: 50 Cent
  • Farbkopien pro A3-Seite: 1 Euro

Kopieren ist ausschließlich vor Ort und im A4- oder A3-Format möglich. Bei Bedarf gibt die Baupolizei größere Plankopien oder die Digitalisierung auf Datenträgern bei der Abteilung Stadtteilplanung und Flächennutzung (MA 21 B) gegen Gebühr für Sie in Auftrag.

Eine Übermittlung der Pläne per E-Mail ist nicht möglich.

Kontakt

Stadt Wien - Baupolizei

Kontaktformular

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