- Erforderliche Unterlagen für alle Gewerbe
- Zusätzliche Unterlagen für bestimmte Gewerbe
- Unterlagen für Gewerbe nach dem Güterbeförderungs- und Gelegenheitsverkehrs-Gesetz
- Online-Assistent Gewerbeanmeldung
Erforderliche Unterlagen für alle Gewerbe
Je nachdem, welches Gewerbe Sie anmelden möchten, brauchen Sie unterschiedliche Unterlagen. Diese Unterlagen müssen Sie für jedes Gewerbe vorlegen:
- Unterlagen, aus denen Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz ersichtlich sind (entfällt für Personen, die bereits im GISA oder Zentralen Melderegister eingetragen sind)
- Aufenthaltstitel (entfällt für EWR- oder Schweizer Staatsangehörige)
- Wenn Sie in den letzten 5 Jahren außerhalb von Österreich einen Wohnsitz hatten, zusätzlich:
- Bestätigung über das Nichtvorliegen gerichtlicher Verurteilungen von jenen Staaten, in denen Sie in dieser Zeit gewohnt haben (die Bestätigung darf maximal 3 Monate alt sein) oder
- Eidesstattliche Erklärung als Nachweis über das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen
Diese Unterlagen müssen Sie vorlegen für
- die Person, die das Gewerbe anmeldet,
- die Person der gewerberechtlichen Geschäftsführung und
- die Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte des Unternehmens haben (das sind zum Beispiel die handelsrechtliche Geschäftsführung, die unbeschränkt haftende Person oder die Person, die die Mehrheit der Anteile am Unternehmen hat).
Wenn Sie eine gewerberechtliche Geschäftsführung bestellen, müssen Sie zusätzlich vorlegen:
- Erklärung für die Person der gewerberechtlichen Geschäftsführung (diese Erklärung wird als § 39-Erklärung bezeichnet)
Wenn Sie ein reglementiertes Gewerbe anmelden, müssen Sie zusätzlich vorlegen:
Zusätzliche Unterlagen für bestimmte Gewerbe
Für folgende Gewerbe müssen Sie außerdem noch zusätzliche Unterlagen vorlegen:
- Baumeister beziehungsweise Baugewerbetreibender
- Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger)
- Gewerbliche Vermögensberatung
- Versicherungsvermittlung
- Wertpapiervermittler
Unterlagen für Gewerbe nach dem Güterbeförderungs- und Gelegenheitsverkehrs-Gesetz
Für die Gewerbe nach dem Güterbeförderungs- und Gelegenheitsverkehrs-Gesetz (Verkehrsgewerbe) müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Ausflugswagen-Gewerbe, Stadtrundfahrten-Gewerbe und Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen
- Gästewagen-Gewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe Pkw - Taxi
Bei der Ausübung dieses Gewerbes müssen Sie bestimmte Regeln einhalten: Taxi-Gewerbe - Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen
Beachten Sie, dass Sie für diese Gewerbe auch bestimmte besondere Voraussetzungen erfüllen müssen.
Online-Assistent
Alternativ hilft Ihnen der Online-Assistent Gewerbeanmeldung zu klären, welche Unterlagen Sie für Ihre Gewerbe-Anmeldung benötigen.