Zusätzlich zu den für jedes Gewerbe erforderlichen Unterlagen und dem Nachweis Ihrer Befähigung müssen Sie für dieses Gewerbe außerdem noch folgende Unterlagen vorlegen:
- Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden
Die Höhe der Versicherungssumme ist für die Tätigkeiten der Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger unterschiedlich hoch. Genaue Vorschriften finden Sie in § 117 Abs. 7 GewO 1994.