Zusätzlich zu den für jedes Gewerbe erforderlichen Unterlagen und dem Nachweis Ihrer Befähigung müssen Sie für dieses Gewerbe außerdem noch folgende Unterlagen vorlegen:
- Unterlagen zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit: Sie müssen mindestens 9.000 Euro für das erste und mindestens 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug nachweisen.
- Gutachten gemäß Anlage 10 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes
- Letzter Jahresabschluss
Falls noch kein Jahresabschluss vorhanden ist: Vorlage der Eröffnungsbilanz - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts, der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS), sobald das Beitragskonto erstellt wurde
- Nachweis von Abstellplätzen für die beantragte Anzahl von Kraftfahrzeugen in Wien oder in einer unmittelbar angrenzenden Gemeinde
- Nachweise der Fahrzeugfinanzierung (Kaufvertrag, Leasingvertrag et cetera) beziehungsweise Bekanntgabe von amtlichen Kennzeichen von Mietfahrzeugen der Fahrzeugklassen M2 und M3 sowie Anhänger der Klassen O1, O2, O3 und O4
- Angabe des Beginns des Mietverhältnisses
- Mietvertrag gemäß § 10a Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG
Weiterführende Informationen
Besondere Voraussetzungen für Gewerbe nach dem Güterbeförderungs- und Gelegenheitsverkehrs-Gesetz