Zusätzlich zu den für jedes Gewerbe erforderlichen Unterlagen und dem Nachweis Ihrer Befähigung müssen Sie für dieses Gewerbe außerdem noch folgende Unterlagen vorlegen:
- Unterlagen zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit: Sie müssen mindestens 9.000 Euro für das erste und mindestens 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug nachweisen. Ausnahme: Kleintransportunternehmen im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit Fahrzeugen, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht zwischen 2.500 und 3.500 Kilogramm liegt: Mindestens 1.800 Euro für das erste und mindestens 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug
- Bestätigung zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Artikel 7 der Verordnung EG 1071/2009
- Beilage für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
- Beilage für nicht bilanzierende Personengesellschaften
- Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit, zum Beispiel Fahrzeugeigentum, Bilanzen der letzten 3 Jahre bzw. Einnahmen- und Ausgabenrechnung der letzten 3 Jahre samt Vermögensaufstellung: Information für bilanzierende Gesellschaften und bilanzierende Einzelunternehmen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Bestätigung des Sozialversicherungsträgers (Österreichische Gesundheitskasse) über das Nichtvorliegen von erheblichen Beitragsrückständen
- Nachweis von Abstellplätzen für die beantragte Anzahl von Kraftfahrzeugen in Wien oder in einem an Wien angrenzenden Verwaltungsbezirk
- Nachweise der Fahrzeugfinanzierung (Kaufvertrag, Leasingvertrag et cetera) beziehungsweise Bekanntgabe von amtlichen Kennzeichen von Mietfahrzeugen der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie die Anhänger der Klassen O1, O2, O3 und O4, Angabe des Beginns des Mietverhältnisses und Mietvertrag gemäß § 6b Güterbeförderungsgesetz 1995
Weiterführende Informationen
Besondere Voraussetzungen für Gewerbe nach dem Güterbeförderungs- und Gelegenheitsverkehrs-Gesetz