Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit - bilanzierende Gesellschaften und bilanzierende Einzelunternehmen
Folgende Unterlagen müssen Sie der Bestätigung zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Artikel 7 der Verordnung EG 1071/2009 beilegen:
- Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre
- Saldenliste für ein noch nicht abgeschlossenes Wirtschaftsjahr
- Finanz-Online Auszug
- Beitragsnachweis Sozialversicherung
- Fahrzeugfinanzierung, insbesondere: Leasingangebote, Mietverträge, Kaufverträge, Rechnungen, Zulassungsscheine (bestehende Fahrzeuge), Schenkungsverträge und so weiter
Hinweis: sollten keine Unterlagen zur Fahrzeugfinanzierung beigelegt/nachgebracht werden, wird rechnerisch pro Fahrzeug laut angesuchtem beziehungsweise erweiterten Konzessionsumfang von zusätzlichen 5.200 Euro pro Fahrzeug ausgegangen. (Das entspricht einer monatlichen Leasingrate/Miete von 1.200 Euro und einer einmaligen Kaution/Zahlung von 4.000 Euro.) - Bei nicht ausreichendem Eigenkapital laut Bilanzen: Nachweis von allfälligen stillen Reserven (bestätigt von Wirtschaftstreuhand oder Bilanzbuchhaltung)
- Bei negativer Summe des Eigenkapitals: Beilage Zusatzangaben Haftungsübernahmen/Nachrangigkeitserklärung (samt Unterlagen)
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- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.05 Uhr
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