Zusätzlich zu den für jedes Gewerbe erforderlichen Unterlagen und dem Nachweis Ihrer Befähigung müssen Sie für dieses Gewerbe außerdem noch folgende Unterlagen vorlegen:
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gemäß § 99 Abs. 7 GewO 1994