Zusätzlich zu den für jedes Gewerbe erforderlichen Unterlagen und dem Nachweis Ihrer Befähigung müssen Sie für dieses Gewerbe außerdem noch folgende Unterlagen vorlegen:
- Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden gemäß § 136a Abs. 12 GewO 1994
Das Gewerbe kann in unterschiedlichen Formen ausgeübt werden. Je nachdem sind weitere Unterlagen erforderlich:
- Falls Wertpapiervermittler: Nachweis zumindest eines Vertretungsverhältnisses zu einer Wertpapierfirma oder einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen (es sind maximal 3 Vertretungsverhältnisse zulässig)
- Falls vertraglich gebundener Vermittler: Nachweis eines einzigen Vertretungsverhältnisses zu einer Wertpapierfirma oder einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder einem Kreditinstitut
- Falls Lebens- und Unfallversicherungen vermittelt werden: Nachweis der Haftpflichtversicherung (für Vermögensberatung und Versicherungsvermittlung)
- Falls Versicherungsagent: Nachweis jedes einzelnen (zumindest eines) Agenturverhältnisses einschließlich Versicherungszweig(en)
- Falls Kund*innen-Gelder entgegengenommen werden: Nachweis über getrennte Kund*innen-Konten