Zusätzlich zu den für jedes Gewerbe erforderlichen Unterlagen und dem Nachweis Ihrer Befähigung müssen Sie für dieses Gewerbe außerdem noch folgende Unterlagen vorlegen:
- Nachweis über das Bestehen mindestens eines Vertretungsverhältnisses zu einer Wertpapierfirma oder einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen (es sind maximal 3 Vertretungsverhältnisse zulässig)
Hinweis: Das Gewerbe darf nur von einer natürlichen Person angemeldet werden.