Zusätzlich zu den für jedes Gewerbe erforderlichen Unterlagen und dem Nachweis Ihrer Befähigung müssen Sie für dieses Gewerbe außerdem noch folgende Unterlagen vorlegen:
- Berufshaftpflichtversicherung oder Deckungsgarantie gemäß § 137c GewO 1994
Falls Versicherungsagent: Nachweis jedes einzelnen Agenturverhältnisses (zumindest eines) einschließlich Versicherungszweig(en)
Falls Kund*innen-Gelder entgegengenommen werden: Nachweis über getrennte Kund*innen-Konten
Bei Gesellschaften zusätzlich: Nachweis der fachlichen Eignung von allen Personen des Leitungsorgans, die für die Versicherungsvermittlung maßgeblich verantwortlich sind