Haltung von Hunden
Die aktuelle Situation (Coronavirus) beeinflusst auch das Leben mit Tieren. Detailinformationen dazu finden Sie hier:
Coronavirus und Hunde bzw. Haustiere
Es gibt immer wieder Meldungen über Giftköder. Schützen Sie Ihren Hund und legen Sie ihm zusätzlich zur Leine einen Maulkorb an. Das gilt auch für Hundezonen. So können Sie verhindern, dass Ihr Hund schädliche Substanzen aufnimmt oder weggeworfene Lebensmittel frisst.
Wichtig ist, dass Sie Ihrem Hund durch positive Maulkorbgewöhnung beibringen, den Maulkorb ohne Stress zu tolerieren.
Folgende gesetzliche Mindestanforderungen sind für die Haltung von Hunden zu beachten:
- Sie müssen bei der Anmeldung Ihres Hundes einen Nachweis über den Besuch des Sachkunde-Kurses vorlegen: Warum Hunde-Sachkunde?
- Der Hund muss einen Chip haben und in der Heimtierdatenbank erfasst sein: Chippen und Registrieren von Hunden.
- Mindestens einmal täglich Auslauf, der dem Bewegungsbedürfnis des Hundes entsprechen muss
- Hunde müssen mehrmals täglich im Freien Gassi geführt werden.
- In Wien müssen Hundehalter*innen den Hundekot beseitigen.
- Hunde müssen mindestens 2-mal täglich Sozialkontakt mit Menschen haben.
- Hunde müssen jederzeit Wasser zur Verfügung haben.
- Hunde müssen mit geeignetem Futter versorgt werden.
- Der Maulkorb muss der Größe und Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein. Er muss dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen.
Allgemeine Leinen- oder Maulkorbpflicht in Wien
An öffentlichen Orten sind Hunde generell an der Leine zu führen oder müssen einen Maulkorb tragen. An der Leine muss der Hund jederzeit kontrollierbar sein. Die Kontrolle des Hundes ist an der langen Leine beziehungsweise ausziehbaren Laufleine oft nicht möglich.
Hundehalter*innen müssen den Hund mit Maulkorb kontrollieren können.
Besondere Bestimmungen zur allgemeinen Leinen- oder Maulkorbpflicht
Hunde müssen in öffentlichen Parkanlagen und auf Lagerwiesen immer an der Leine geführt werden. Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, zum Beispiel in Gasthäusern, Geschäften oder auf Veranstaltungen, immer einen Maulkorb tragen.
Sogenannte Listenhunde müssen an öffentlichen Orten, das ist außerhalb des privaten Bereichs - immer mit Maulkorb und Leine geführt werden. Ausnahme ist nur die Hundezone: Listenhunde - Vorschriften und Ausnahmen.
Bissige Hunde müssen an allen öffentlichen Orten einen Maulkorb tragen. Bissige Hunde sind Hunde, die bereits einen Menschen oder einen Hund gebissen haben.
Versicherungspflicht
In Wien müssen Hundehalter*innen eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 725.000 Euro für ihren Hund abschließen und aufrechterhalten. Damit soll die Deckung von möglichen Personen- und Sachschäden durch den Hund gesichert sein.
Hundeabgabe
Für das Halten von Hunden, mit Ausnahme von Blindenführhunden, muss die Hundeabgabe (Hundesteuer) gezahlt werden. Die Abgabe muss für jeden in Wien gehaltenen Hund, der älter als 3 Monate ist, bezahlt werden. Es gibt auch Befreiungs- und Ermäßigungsgründe sowie Ausnahmen von der Abgabepflicht.
Maulkorbgewöhnung
Das Tragen eines Maulkorbs ist manchmal notwendig. Hier finden Sie ein paar Tipps, wie sie Ihrem Hund die Gewöhnung an den Maulkorb erleichtern.
Weiterführende Informationen
- 2. Tierhaltungsverordnung - gesetzliche Mindestanforderungen
- Geprüfter Stadthund (TOW)
- Video: Listenhunde in Wien und Hundeführschein
- Video: Die Hunde sind los
- Hundekotsackerlspender
Stadt Wien | Veterinäramt und Tierschutz
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