Behördlicher Hundeführschein

Die Landespolizeidirektion Wien kann die Ablegung eines behördlich vorgeschriebenen Hundeführscheins fordern.

Sie können sich online zur Prüfung anmelden. Für die Online-Anmeldung benötigen Sie nachfolgende Unterlagen. Sie können die Unterlagen in das Online-Formular hochladen.

Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen.

Wenn Sie keine Möglichkeit zur Online-Abwicklung haben, können Sie sich gerne auch persönlich für einen Termin in der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz anmelden, um die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung zum Hundeführschein einzureichen. Dazu ersuchen wir Sie, vorab einen Termin zu reservieren: Online-Terminreservierung.

Allgemeine Informationen

Die Behörde (Landespolizeidirektion Wien) kann im Rahmen eines Strafverfahrens zur zukünftigen Vermeidung von Zwischenfällen mit Hunden (Bedrohungen, Bissattacken usw.) per Bescheid Auflagen erteilen.

Eine der möglichen Auflagen kann die Ablegung eines behördlich vorgeschriebenen Hundeführscheins für Hund und Halter*in sein.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Das Mindestalter der Hundehalter*innen für die Prüfung muss 16 Jahre betragen.
  • Der Hund muss elektronisch gekennzeichnet (gechippt) sein. Der*die Tierhalter*in und sein*ihr sein Hund müssen in der Heimtierdatenbank registriert sein. Dies kann gleichzeitig mit der Online-Anmeldung zum Hundeführschein erledigt werden.
  • Bescheid von der Landespolizeidirektion Wien

Fristen und Termine

Die Frist zur Ablegung des behördlich beauftragten Hundeführscheins ist dem Bescheid der Landespolizeidirektion Wien zu entnehmen.

Der Prüfungstermin sowie der Prüfungsort wird direkt mit den Prüfer*innen von den Hundehalter*innen vereinbart. Eine Liste aller möglichen Prüfer*innen wird mit der Zulassungsbestätigung übermittelt.

Zuständige Stelle

Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Thomas-Klestil-Platz 4
Telefon: +43 1 4000-8060
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at

Wenn Sie Ihr Anliegen persönlich in der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz erledigen möchten, reservieren Sie bitte einen Termin: Termin zur persönlichen Hundeführschein-Anmeldung

Bitte beachten Sie: Die Bezahlung kann nur bargeldlos, also mit Bankomat- oder Kreditkarte, erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Die Anmeldung kann mit dem Online-Antrag oder persönlich erfolgen. Bei der Anmeldung müssen folgende Dokumente und Nachweise vorgelegt bzw. hochgeladen werden:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Bescheid der Landespolizeidirektion Wien
  • Nachweis von 10 Trainingseinheiten bei tierschutzqualifizierten Hundetrainer*innen

Kosten und Zahlung

Für die Antragstellung werden Verwaltungskosten von 20,84 Euro verrechnet.
Wenn Sie gleichzeitig mit der Anmeldung zum Hundeführschein die Registrierung des Hundes vornehmen möchten, fallen zusätzliche Kosten in der Höhe von 20,84 Euro an. Die entstehenden Kosten müssen mit der anschließend übermittelten Zahlungsanweisung bezahlt werden.

Die Prüfer*innen sind berechtigt, für ihren Aufwand Verwaltungskosten von 50 Euro und gesondert etwaige Fahrtspesen zu verrechnen.

Formular

Online-Antrag: Wiener Hundeführschein (verpflichtend oder behördlich) - Anmeldung

Zusätzliche Informationen

Für bissige Hunde besteht in Wien per Gesetz (ex lege) eine Maulkorbpflicht.

Bei Nichtbestehen der Hundeführscheinprüfung ist eine einmalige Wiederholung innerhalb von 3 Monaten zulässig. Bei abermaligem Nichtbestehen der Prüfung muss die Behörde den Hund abnehmen und dieser ist als verfallen anzusehen. "Verfallen" bedeutet, dass Sie das Eigentum an ihrem Hund verlieren und diesen abgeben müssen.

Prüfungsvorbereitung - Unterlagen:

Fragen und Antworten zur Hundeführschein-Prüfung

Weitere Informationen:

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