Sie müssen Hunde, wenn sie in öffentlich zugängliche Parkanlagen mitgenommen werden dürfen, an der Leine führen und sie von Grün- und Pflanzungsflächen fernhalten. Ausgenommen sind Rasenflächen auf Hundezonen und Hundeauslaufplätzen im Sinne des Wiener Tierhaltegesetzes.

Diese Hundezonen und Hundeauslaufplätze sind mit entsprechenden Tafeln gekennzeichnet.
Unterschiede zwischen Hundezone und Hundeauslaufplatz
Bitte halten Sie die Hundezonen und Hundeauslaufplätze sauber und beachten Sie die dort aushängenden Verhaltensregeln.
Es gibt in Wien auch eigene Hundebadeplätze.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Parks und Grünflächen ein Hundeverbot besteht. Befindet sich eine Hundezone oder ein Hundeauslaufplatz in einem Park mit Hundeverbot, dürfen Sie den Park mit Hunden betreten, um zur Hundezone oder zum Hundeauslaufplatz zu gehen. Nutzen Sie den direkten Weg - vorzugsweise einen befestigten Weg.
Hundezonen und Hundeauslaufplätze nach Bezirken
In Wien gibt es mehr als 200 Hundezonen und Hundeauslaufplätze mit einer Gesamtfläche von über 1 Million Quadratmeter. Hier finden Sie eine Auswahl je Bezirk: