Verpflichtender Hundeführschein - Anmeldung zur Prüfung

Wenn Sie einen Listenhund in Wien halten, müssen Sie einen Hundeführschein Hundeführschein ablegen. Sie können sich online oder persönlich nach Online-Terminreservierung zur Hundeführschein-Prüfung anmelden.

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen.

Allgemeine Informationen

Für die Haltung von Hunden bestimmter Hunderassen (sogenannte "Listenhunde") müssen Sie den verpflichtenden Hundeführschein ablegen.

Als Listenhunde gelten die folgenden Rassen und Mischlinge mit diesen Rassen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Pitbullterrier
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Die Liste der betroffenen Rassen kann jederzeit erweitert werden.

Wenn Sie den Hundeführschein mit Foto ausstellen lassen, gilt er als amtlicher Lichtbildausweis.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Für die Hundeführschein-Prüfung müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Sie dürfen keine einschlägigen Vorstrafen haben.
  • Der Hund muss für die Hundeführschein-Prüfung mindestens 6 Monate alt sein.
  • Der Hund muss elektronisch gekennzeichnet (gechippt) sein. Sie und Ihr Hund müssen in der Heimtierdatenbank registriert sein.
  • Für den Hund muss die Hundeabgabe für das laufende Jahr bezahlt sein.
  • Für den Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro abgeschlossen sein. Diese dient zur Deckung von Personen- oder Sachschäden, die von dem Hund verursacht werden könnten.

Fristen und Termine

Die Hundeführschein-Prüfung müssen Sie innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Haltung des Hundes absolvieren. Verwahrer*innen mit gültigem Hundeführschein dürfen auch innerhalb dieser 3-Monatsfrist ab Beginn der Haltung mit einem geprüften Hund spazieren gehen.

Wenn Sie die Hundeführschein-Prüfung zum 1. Mal positiv bestanden haben, müssen Sie sie mit Ihrem Hund innerhalb von 21 bis 24 Monaten einmal wiederholen.

Zuständige Stelle

Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Thomas-Klestil-Platz 4
Telefon: +43 1 4000-8060
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at

Verfahrensablauf

Die Anmeldung zur Hundeführschein-Prüfung können Sie mittels Online-Formular, per E-Mail oder nur nach Terminvereinbarung persönlich erledigen.

Gleichzeitig mit der Anmeldung zur Hundeführschein-Prüfung können Sie auch die Registrierung in der Heimtierdatenbank vornehmen lassen.

Eine Liste aller möglichen Prüfer*innen für Ihre Bezirksgruppe bekommen Sie gemeinsam mit der Zulassung zur Prüfung (nach Prüfung des Antrags) zugestellt.

Den Prüfungstermin und den Prüfungsort vereinbaren Sie direkt mit den Prüfer*innen.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate ab Ausstellung)
  • Chipnummer des Hundes, am besten Nachweis über EU-Heimtierausweis oder Impfpass
  • Nachweis über die Meldung zur Hundeabgabe (Hundesteuer)
  • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hunde (inklusive Polizzeninhaber*in) mit einer Deckungssumme von mindestens 725.000 Euro (zur Deckung von Personen- oder Sachschäden, die von dem Hund verursacht werden könnten)
  • Wenn Sie ein Foto auf dem Hundeführschein oder der Hundekarte wünschen, müssen Sie ein Foto von sich selbst und von dem Hund in Passbildgröße mitbringen oder bei der Online-Anmeldung elektronisch übermitteln. Der Hundeführschein mit Foto gilt als amtlicher Lichtbildausweis.

Kosten und Zahlung

  • Für die Anmeldung zur Hundeführschein-Prüfung: 20,84 Euro
  • Wenn Sie gleichzeitig mit der Anmeldung zur Hundeführschein-Prüfung die Registrierung des Hundes vornehmen: zusätzlich 20,84 Euro
  • Die Prüfer*innen sind berechtigt, für ihren Aufwand Verwaltungskosten von 50 Euro und gesondert etwaige Fahrtspesen zu verrechnen.

Die entstehenden Kosten müssen Sie mit der übermittelten Zahlungsanweisung bezahlen.

Bitte beachten Sie: Bei persönlicher Anmeldung vor Ort können Sie nur bargeldlos, also mit Bankomat- oder Kreditkarte, zahlen.

Formular

Online-Antrag: Wiener Hundeführschein (verpflichtend oder behördlich) - Anmeldung

Zusätzliche Informationen

Prüfungsvorbereitung - Unterlagen:

Weitere Informationen:

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