Verpflichtender Hundeführschein

Wenn Sie einen Listenhund in Wien halten, müssen Sie einen Hundeführschein absolvieren.

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen.

Wenn Sie keine Möglichkeit zur Online-Abwicklung haben, können Sie sich gerne auch persönlich für einen Termin in der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz anmelden, um die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung zum Hundeführschein einzureichen. Dazu ersuchen wir Sie, vorab einen Termin zu reservieren: Online-Terminreservierung.

Allgemeine Informationen

Für die Haltung von Hunden bestimmter Hunderassen (sogenannte "Listenhunde") müssen Sie den verpflichtenden Hundeführschein ablegen. Der Hundeführschein muss innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Haltung absolviert werden. Verwahrer*innen mit gültigem Hundeführschein dürfen auch innerhalb dieser 3-Monatsfrist ab Beginn der Haltung mit einem geprüften Hund spazieren gehen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Den Hundeführschein müssen Sie innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Haltung absolvieren.
  • Die Hundeführscheinprüfung müssen Sie mit Ihrem Hund im Zeitraum von 21 bis 24 Monaten wiederholen, gerechnet ab der erstmaligen positiven Absolvierung.
  • Für die Prüfung müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Sie dürfen keine einschlägigen Vorstrafen haben.
  • Die Prüfung können Sie frühestens ab vollendetem 6. Lebensmonat des Hundes absolvieren.
  • Der Hund muss elektronisch gekennzeichnet (gechippt) sein. Sie und Ihr Hund müssen in der Heimtierdatenbank registriert sein. Die Registrierung können Sie gleichzeitig mit der Online-Anmeldung zum Hundeführschein erledigen. Die Registrierung ist kostenpflichtig.
  • Für den Hund muss die Hundeabgabe für das laufende Jahr bezahlt sein.
  • Für den Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro abgeschlossen sein.

Chip-Pflicht: Kennzeichnung und Registrierung von Hunden

Liste der betroffenen Hunderassen

Die vorliegende Liste der betroffenen Hunde ist jederzeit erweiterbar. Derzeit betrifft es:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Pitbullterrier
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Der Führschein gilt auch für Mischlinge mit diesen Rassen.

Fristen und Termine

Den Prüfungstermin und den Prüfungsort vereinbaren Sie direkt mit den Prüfer*innen.

Eine Liste aller möglichen Prüfer*innen für Ihre Bezirksgruppe bekommen Sie gemeinsam mit der Zulassung zur Prüfung (nach Prüfung des Antrags) zugestellt.

Zuständige Stelle

Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Thomas-Klestil-Platz 4
Telefon: +43 1 4000-8060
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at

Wenn Sie Ihr Anliegen persönlich in der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz erledigen möchten, reservieren Sie bitte einen Termin: Termin zur persönlichen Hundeführschein-Anmeldung

Bitte beachten Sie: Die Bezahlung kann nur bargeldlos, also mit Bankomat- oder Kreditkarte, erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Die Anmeldung können Sie mittels Online-Antrag, per E-Mail oder nur nach Terminvereinbarung persönlich erledigen. Bei der Anmeldung müssen Sie folgende Dokumente und Nachweise vorlegen bzw. hochladen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate ab Ausstellung)
  • Chipnummer des Hundes, am besten Nachweis über EU-Heimtierausweis oder Impfpass
  • Nachweis über die Entrichtung der Hundeabgabe für diesen Hund für das laufende Jahr
  • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hunde (inklusive Polizzeninhaber*in) mit einer Deckungssumme von mindestens 725.000 Euro (zur Deckung von Personen- oder Sachschäden, die von dem Hund verursacht werden könnten)
  • Wenn Sie ein Foto auf dem Hundeführschein bzw. der Hundekarte wünschen, müssen Sie ein Foto von sich selbst und von dem Hund in Passbildgröße mitbringen oder bei der Online-Anmeldung elektronisch übermitteln. Der Hundeführschein mit Foto gilt als amtlicher Lichtbildausweis.

Kosten und Zahlung

  • Für die Antragstellung werden Verwaltungskosten von 20,84 Euro verrechnet.
  • Wenn Sie gleichzeitig mit der Anmeldung zum Hundeführschein die Registrierung des Hundes vornehmen möchten, fallen zusätzliche Kosten in der Höhe von 20,84 Euro an.
  • Die entstehenden Kosten müssen Sie mit der anschließend übermittelten Zahlungsanweisung bezahlen.
  • Die Prüfer*innen sind berechtigt, für ihren Aufwand Verwaltungskosten von 50 Euro und gesondert etwaige Fahrtspesen zu verrechnen.

Formular

Online-Antrag: Wiener Hundeführschein (verpflichtend oder behördlich) - Anmeldung

Zusätzliche Informationen

Die Hunde müssen an öffentlichen Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden. Ausnahme ist nur die an allen Seiten umzäunte Hundezone.

  • Nach positiver Absolvierung der Prüfung durch den*die Halter*in wird für den Hund eine Hundekarte ausgestellt, die auf 24 Monate befristet ist. Die Hundekarte muss immer mit dem Hundeführschein gemeinsam mitgeführt werden. Bei einem Hundeführschein ohne Foto müssen Sie zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis mitführen. Verwahrer*innen des Hundes erhalten im Rahmen der Prüfung keine eigene Hundekarte - diese muss während der Betreuung des Hundes von dem*der Hundehalter*in übernommen werden.
  • Werden Hundehalter*innen mit einem Listenhund ohne gültigen Hundeführschein bzw. ohne gültiger Hundekarte aufgegriffen, kann eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden.
  • Die Polizei kann Hundehalter*innen ohne Hundeführschein bzw. Hundekarte in Gefahrensituationen den Hund sofort und dauerhaft abnehmen. Zusätzlich können hohe Verwaltungsstrafen verhängt werden.
  • Bei Nichtbestehen der Hundeführscheinprüfung ist eine 2-malige Wiederholung innerhalb von 6 Monaten möglich. Falls diese Wiederholungsprüfung beim 3. Anlauf wieder nicht bestanden wird, muss die Behörde den Hund abnehmen und dieser ist als verfallen anzusehen. "Verfallen" bedeutet, dass Sie das Eigentum an ihrem Hund verlieren und diesen abgeben müssen.

Prüfungsvorbereitung - Unterlagen:

Fragen und Antworten zur Hundeführschein-Prüfung

Weitere Informationen:

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