Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis - Ausstellung

Von 9. bis 10. November 2024 können auf Grund von Wartungsarbeiten keine Online-Formulare eingereicht werden. Wir ersuchen um Verständnis.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie beabsichtigen Ihr Heimtier auf eine Urlaubsreise in das (EU-)Ausland mitzunehmen, ist es erforderlich sich bei den zuständigen Behörden (z. B. den Botschaften) des Urlaubs- bzw. auch des Transitlandes nach den jeweils geltenden nationalen Einreisebestimmungen für Heimtiere und über eventuell länderspezifisch zu verwendende Zeugnismuster zu erkundigen. Sollte für die Einreise in ein Urlaubsland ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich sein, wird dieses, sofern das Heimtier in Wien gehalten wird, vom Veterinäramt der Stadt Wien ausgestellt.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Sie müssen das Tier mitbringen.
  • Hunde, Katzen und Frettchen müssen bereits gegen Tollwut geimpft sein.
  • Hunde benötigen Maulkorb und Leine.
  • Katzen und Frettchen müssen in einer Transportbox zur Untersuchung gebracht werden.

Fristen und Termine

Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist - vorbehaltlich abweichender Bestimmungen der Einreiseländer - üblicherweise maximal 10 Tage nach dem Ausstellungsdatum gültig. Beachten Sie daher, dass das Gesundheitszeugnis abhängig von der Reisedauer innerhalb von 10 Tagen vor Reiseantritt ausgestellt werden muss.

Bitte beachten: Damit wir gewährleisten können, dass Sie einen freien Termin buchen können, empfehlen wir dringend diesen 10-tägigen Zeitraum für eine Terminreservierung zu nutzen.

Die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Sollte im Online-Kalender für Ihre Reise hier kein freier Termin angezeigt werden, wenden Sie sich an die Hotline der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (+43 1 4000-8060).

Bitte reservieren Sie rechtzeitig vor Reiseantritt online einen Termin. Um pünktliches Erscheinen wird ersucht, andernfalls müssen Sie Termin zeitnah absagen.

Zuständige Stelle

Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Thomas-Klestil-Platz 4
Telefon: +43 1 4000-8060
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at

Sie müssen mit Ihrem Tier ins Amt kommen. Hunde benötigen Maulkorb und Leine.
Die amtstierärztliche Sprechstunde findet nur nach Terminvereinbarung statt. Reservieren Sie bitte online einen Termin: Termin zur amtstierärztlichen Sprechstunde

Bitte beachten Sie: Die Bezahlung kann nur bargeldlos, also mit Bankomat- oder Kreditkarte, erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Ausstellung eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses muss man persönlich mit dem Tier und allen für das Zeugnis erforderlichen Unterlagen (z. B. einem EU-Heimtierausweis oder einem internationalen Impfpass, gegebenenfalls Prüfbericht über eine in einem EU-zugelassenen Labor erfolgte Tollwutantikörperuntersuchung) zur Abteilung Veterinäramt und Tierschutz der Stadt Wien kommen. Im Fall der Verwendung von länderspezifischen Formularen, müssen alle von Ihnen beantwortbaren Angaben bereits vorab ausgefüllt werden (z. B.: Angabe über erfolgte Impfungen und Behandlung gegen Parasiten).

Kosten und Zahlung

Hund, Katze:
Die Kosten variieren nach Anzahl der zu beglaubigenden Seiten (14,30 Euro Bundesstempelmarke pro 4 A4-Blätter eines Zeugnisses und zusätzlich 9,80 Euro Bundesverwaltungsabgabe pro Zeugnis).

Anderes Heimtier:
Die Kosten variieren nach Anzahl der zu beglaubigenden Seiten (14,30 Euro Bundesstempelmarke pro 4 A4-Blätter eines Zeugnisses und zusätzlich 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe pro Zeugnis).

Die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses ist nur bargeldlos (Bankomat- oder Kreditkartenzahlung) möglich.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Zusätzliche Informationen

Für zusätzliche Fragen und Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die Hotline der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz: +43 1 4000-8060.

Reisen mit Heimtieren in der EU/im EWR - Heimtierausweis

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