EU-Instant-Payment: Pflicht zur Empfänger*innen-Prüfung
Am 9. Oktober 2025 ist die EU-Instant-Payment-Verordnung in Kraft getreten. Ein zentrales Kernelement dieser Verordnung ist die sogenannte "Empfänger*innen- bzw. Kontoinhaber*innen-Überprüfung" (Verification of Payee).
Kreditinstitute (Zahlungsdienstleister) im EWR-Raum sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, eine Empfänger*innen-Überprüfung für jede SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung in Euro noch vor der Autorisierung der Zahlung (Zeichnung) durchzuführen. Dabei wird der in der Überweisung angegebene Empfänger*innen-Name mit dem*der tatsächlichen Kontoinhaber*in des angegebenen Bankkontos/IBAN überprüft, um die Anzahl von Betrugsfällen und Fehlüberweisungen zu reduzieren. Einzüge beziehungsweise SEPA-Lastschriftverfahren sind von der Überprüfung ausgenommen.
Ampelsystem
Mittels eines Ampelsystems wird der*die Auftraggeber*in der Zahlung informiert:
Grün = Korrekt - Kontoinhaber*in und IBAN stimmen überein: Die Zahlung wird durchgeführt.
Gelb = Überprüfung notwendig, leichte Abweichungen mit einem Namensvorschlag: Eine zusätzliche Bestätigung von dem*der Auftraggeber*in ist erforderlich, damit die Zahlung durchgeführt wird. Dem*der Auftraggeber*in wird der korrekte Name des*der Kontoinhaber*in mitgeteilt.
Rot = Achtung, nicht korrekt: Der*die Auftraggeber*in erhält keine Informationen zum Empfänger*innen-Konto. Um die Zahlung trotz abweichender Empfänger*innen-Daten durchzuführen, ist eine gesonderte Bestätigung des*der Auftraggeber*in erforderlich.
Die Banken haben bereits damit begonnen die Vertragsbedingungen anzupassen und informieren ihre Kund*innen direkt über die geänderten Abläufe für die Beauftragung von Zahlungen.
Bankverbindungen der Stadt Wien - IBAN überprüfen
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Sollte eine IBAN, die Sie verifizieren wollen, kein Ergebnis anzeigen, wenden Sie sich bitte an das Service-Center der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen: Kontaktformular
Hinweise für Überweisungen an die Stadt Wien
Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Vorlagen oder Daueraufträge in Ihrem Online-Banking anzupassen.
Bitte nutzen Sie für eine einfache und sichere Überweisung den QR-Code im Block "Einzahlungsdaten" beziehungsweise verwenden Sie den*die angedruckte Empfänger*in auf Ihrer Zusendung.
Bei allen Bankkonten der Stadt Wien ist die Kontoinhaberin "Stadt Wien", "Stadt Wien - Wiener Wohnen" oder "Stadt Wien - WIGEV".
Die Einzahlungsdaten wurden bei den Aussendungen entsprechend angepasst.
Muster Einzahlungsdaten ALT
- Empfänger*in: Stadt Wien MA 6 - BA 4
Bei der Einzahlung ist der jeweilige Zusatz, zum Beispiel "MA 6 - BA 4", wegzulassen.
Muster Einzahlungsdaten NEU
- Empfänger*in: Stadt Wien
- Zusatzinfo: MA 6 - BA 4
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- Letzte Aktualisierung: 07.11.2025, 09.49 Uhr
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