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EU-Instant-Payment: Pflicht zur Empfänger*innen-Prüfung

Am 9. Oktober 2025 ist die EU-Instant-Payment-Verordnung in Kraft getreten. Ein zentrales Kernelement dieser Verordnung ist die sogenannte "Empfänger*innen- bzw. Kontoinhaber*innen-Überprüfung" (Verification of Payee).

Kreditinstitute (Zahlungsdienstleister) im EWR-Raum sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, eine Empfänger*innen-Überprüfung für jede SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung in Euro noch vor der Autorisierung der Zahlung (Zeichnung) durchzuführen. Dabei wird der in der Überweisung angegebene Empfänger*innen-Name mit dem*der tatsächlichen Kontoinhaber*in des angegebenen Bankkontos/IBAN überprüft, um die Anzahl von Betrugsfällen und Fehlüberweisungen zu reduzieren. Einzüge beziehungsweise SEPA-Lastschriftverfahren sind von der Überprüfung ausgenommen.

Ampelsystem

Mittels eines Ampelsystems wird der*die Auftraggeber*in der Zahlung informiert:

Grün = Korrekt - Kontoinhaber*in und IBAN stimmen überein: Die Zahlung wird durchgeführt.

Gelb = Überprüfung notwendig, leichte Abweichungen mit einem Namensvorschlag: Eine zusätzliche Bestätigung von dem*der Auftraggeber*in ist erforderlich, damit die Zahlung durchgeführt wird. Dem*der Auftraggeber*in wird der korrekte Name des*der Kontoinhaber*in mitgeteilt.

Rot = Achtung, nicht korrekt: Der*die Auftraggeber*in erhält keine Informationen zum Empfänger*innen-Konto. Um die Zahlung trotz abweichender Empfänger*innen-Daten durchzuführen, ist eine gesonderte Bestätigung des*der Auftraggeber*in erforderlich.

Die Banken haben bereits damit begonnen die Vertragsbedingungen anzupassen und informieren ihre Kund*innen direkt über die geänderten Abläufe für die Beauftragung von Zahlungen.

Bankverbindungen der Stadt Wien - IBAN überprüfen

Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.

Sollte eine IBAN, die Sie verifizieren wollen, kein Ergebnis anzeigen, wenden Sie sich bitte an das Service-Center der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen: Kontaktformular

Hinweise für Überweisungen an die Stadt Wien

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Vorlagen oder Daueraufträge in Ihrem Online-Banking anzupassen.

Bitte nutzen Sie für eine einfache und sichere Überweisung den QR-Code im Block "Einzahlungsdaten" beziehungsweise verwenden Sie den*die angedruckte Empfänger*in auf Ihrer Zusendung.

Bei allen Bankkonten der Stadt Wien ist die Kontoinhaberin "Stadt Wien", "Stadt Wien - Wiener Wohnen" oder "Stadt Wien - WIGEV".

Die Einzahlungsdaten wurden bei den Aussendungen entsprechend angepasst.

Muster Einzahlungsdaten ALT

  • Empfänger*in: Stadt Wien MA 6 - BA 4

Bei der Einzahlung ist der jeweilige Zusatz, zum Beispiel "MA 6 - BA 4", wegzulassen.

Muster Einzahlungsdaten NEU

  • Empfänger*in: Stadt Wien
  • Zusatzinfo: MA 6 - BA 4

Kontakt

Stadt Wien - Service-Center - Rechnungs- und Abgabenwesen

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