Wiener Klimagesetz wurde beschlossen
Der Wiener Landtag hat in der Sitzung am 27. März 2025 das Wiener Klimagesetz beschlossen. Als erstes Bundesland Österreichs hebt Wien damit die Klimaziele in den Gesetzesrang.
Das Wiener Klimagesetz definiert die wichtigsten Ziele, Instrumente und Strukturen und garantiert damit, dass die städtischen Klimaziele über Legislaturperioden hinaus ihre Gültigkeit behalten. Im Klimagesetz werden das Ziel der Klimaneutralität und der klimaneutralen Verwaltung bis 2040 sowie die Säulen Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft verankert. Auch die soziale Ausgestaltung der Maßnahmen, Bewusstseinsbildung und das Zusammenwirken von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Gebietskörperschaften werden festgeschrieben.
Dynamisches Selbstbindungsgesetz mit Wirkung auf die Allgemeinheit
Das Wiener Klimagesetz ist ein Selbstbindungsgesetz mit großem positivem Effekt auf die Menschen in Wien. Es verpflichtet die Stadt, ihre Klimaziele nicht nur einzuhalten, sondern auch weiterzuentwickeln:
- Gesetzlich vorgeschrieben ist die mindestens 5-jährliche Fortschreibung des Wiener Klimafahrplans.
- Für dynamischen Klimaschutz sorgen der Klimacheck für Gesetze und Verordnungen und der Klimacheck für Bauvorhaben der Stadt Wien. Damit ist sichergestellt, dass mit Weitblick und klimagerecht geplant wird.
- Mit dem Klimabudget wurde ein Instrument gesetzlich verankert, mit dem bestehende und geplante klimarelevante Maßnahmen nach Klimakriterien, insbesondere nach Treibhausgas-Emissionen, bewertet und Verantwortungen festgelegt werden. Ziel ist es, genug Maßnahmen und Instrumente für Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft festzulegen, um die Wiener Klimaziele zu erreichen.
- Im Rahmen der Klima-Allianz erklären sich die Stadt Wien, Wiener Unternehmen sowie institutionelle Akteur*innen dazu bereit, sich aktiv an der Erreichung der Wiener Klimaziele 2040 zu beteiligen. Sie wollen in ihrem eigenen Wirkungsbereich Aktivitäten zu Klimaschutz, Klimaanpassung sowie Kreislaufwirtschaft setzen und nehmen diese als wirtschaftliche Chance wahr, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
- Wien verpflichtet sich per Gesetz zu einer klimaneutralen Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen.
- Auch die Beteiligung der Öffentlichkeit am Klimaschutz ist mit dem Wiener Klimagesetz garantiert.
- Der Wiener Klimarat, ein für die Stadt Wien zentrales Beratungsgremium, bekommt mit seiner Verankerung im Klimagesetz einen noch höheren Stellenwert.
Steuerung und Umsetzung
Das Wiener Klimagesetz bildet einen klaren und verpflichtenden Rahmen für ein großes Bündel an Instrumenten und Maßnahmen.
Koordiniert wird die Umsetzung des Wiener Klimagesetzes von 3 Einheiten:
- der Steuerungsgruppe Klimaangelegenheiten, die unter dem Vorsitz von Bürgermeister Michael Ludwig aus allen amtsführenden Stadträt*innen besteht
- dem Klimarat, der die Steuerungsgruppe berät
- der magistratsübergreifenden Koordinierungsstelle Klimaangelegenheiten
Das Wiener Klimagesetz wurde von Expert*innen der Wiener Politik und Verwaltung unter Einbeziehung von externen Expert*innen wie dem Klimarat und seinem Advisory Board Wissenschaft erarbeitet.
Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz
Die Fortschreibung des Klimafahrplans muss innerhalb von 5 Jahren und unter der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Sollte diese Frist überschritten werden, können natürliche Personen sowie anerkannte Umweltorganisationen beim Magistrat der Stadt Wien einen begründeten Antrag auf Fortschreibung des Klimafahrplans stellen. In diesem Fall muss der Gemeinderat unverzüglich mit der Fortschreibung beginnen. Damit wird sichergestellt, dass der Klimafahrplan fortgeschrieben wird und die Klimaziele konsequent verfolgt werden.