Stadt Wien - Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
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Zeit Amtsstunden: Montag bis Freitag 8 bis 15 Uhr
Karfreitag, 24.12 und 31.12., 8 bis 11 Uhr
an gesetzlichen Feiertagen geschlossen -
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Information Fahrradabstellanlage vorhanden -
Telefonnummer Telefonische Erreichbarkeit: werktags 8 bis 15.30 Uhr
Das Fundservice für Haustiere ist 24 Stunden erreichbar.
Bei Gefahr in Verzug rufen Sie bitte die Polizei. -
Kontakt
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Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.31 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: b4bfc749-eae2-4bae-89ee-66c405eff771
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Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.
Termine
- Wenn Sie eine Angelegenheit persönlich bei der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz erledigen möchten, müssen Sie einen Termin reservieren:
- Terminvergabe für die persönliche Hundeführschein-Anmeldung/amtstierärztliche Sprechstunde
- Sie können sich online auch mit Stadt Wien Konto anmelden.
- Hinweise:
- Erscheinen Sie bitte pünktlich zu Ihrem Termin.
- Im Veterinäramt können Sie nur bargeldlos, also mit Bankomat- oder Kreditkarte, bezahlen.
- Wenn Sie sich persönlich zur Hundeführschein-Prüfung anmelden, müssen Sie Ihren Hund nicht mitnehmen.
- Bedenken Sie, dass Ihr Hund nur mit Maulkorb und Leine ins Veterinäramt darf.
Themen
- Verpflichtender Hundeführschein und geprüfter Stadthund
- Haus- und Nutztiere
- Tiergesundheit
- Tierheime
- Veranstaltungen mit Tieren - Genehmigung
- Zoofachhandel, Zucht und illegaler Tierhandel
Service
Amtswege
- Elektronische Kennzeichnung und Registrierung für Hunde und Zuchtkatzen
- Hundeführschein
- Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis - Ausstellung
- Tierheim/Tierpension - Antrag auf behördliche Bewilligung
- Zoofachgeschäft - Antrag auf behördliche Bewilligung
- Zoo - Antrag auf behördliche Bewilligung
- Haltung von Tieren im Rahmen einer sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit - Antrag auf behördliche Bewilligung
- Eröffnung einer tierärztlichen Hausapotheke - Anzeige
- Eröffnung einer tierärztlichen Ordination - Anzeige
- Haltung und Zucht von Wildtieren (Exoten) - Meldung
- Haltung von Tieren für Zucht und Verkauf (ausgenommen Exoten) – Meldung
- Schließung einer tierärztlichen Hausapotheke - Anzeige
- Schließung einer tierärztlichen Ordination - Anzeige
- Tierschutzrechtliche Bewilligung für Veranstaltungen mit Tieren - Antrag
- Vorübergehende oder dauerhafte Einstellung eines TNP-Betriebes - Meldung
- Zulassung eines Betriebes gemäß Tiermaterialiengesetz - Antrag
Über die Abteilung
Die Amtstierärzt*innen der Stadt gehen konkreten Meldungen zu tierschutzrechtlichen Übertretungen nach. Zu ihren weiteren Aufgaben zählt die Prävention im Tierseuchenbereich.
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Stadt Wien - Veterinäramt und Tierschutz
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