Haltung von Tieren für Zucht und Verkauf (ausgenommen Exoten) – Meldung
Allgemeine Informationen
Das Tierschutzgesetz verbietet Privatpersonen das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen) von bestimmten Tieren. Diese Tätigkeiten sind, egal, ob im Internet oder in Printmedien, nur gemeldeten beziehungsweise bewilligten Züchter*innen im Sinne des § 31b TSchG oder im Rahmen eines bewilligten Tierheims oder einer gemäß § 31 Abs. 1 TSchG bewilligten gewerbsmäßigen oder sonstigen wirtschaftlichen Haltung erlaubt.
Wer Tiere zur Zucht und zum Verkauf hält, muss diese vor der Aufnahme der Tätigkeit der Behörde melden. In Wien ist das die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz.
Katzen, die zur Zucht verwendet werden oder verwendet werden sollen, müssen binnen eines Monats nach der Kennzeichnung oder Übernahme eines bereits gekennzeichneten Tieres registriert werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Ausgenommen von dieser Meldepflicht gemäß Tierschutzgesetz sind:
- Haltung von Tieren in der Landwirtschaft (Pferde, Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Schalenwild, Lamas, Kaninchen, Hausgeflügel, Strauße und Nutzfische)
- Zoos
- Private Haltung von Zierfischen, domestizierten Ziervögeln, domestiziertem Geflügel, Kleinnagern (Chinchillas, Gerbils, Hamster, Hausmäuse, Meerschweinchen, Ratten und Degus) und Kaninchen, wenn dies nicht regelmäßig und nicht mit Gewinn erfolgt, sowie Kopffüßer und Zehnfußkrebse
Folgende Angaben werden benötigt:
- Name und die Anschrift des*der Halter*in
- Telefonnummer für Rückrufe
- Die Art, Rasse und Geschlecht der gehaltenen Tiere
- Die Höchstzahl der gehaltenen Tiere
- Der Ort der Haltung
- Falls vorhanden: die Mikrochipnummer beziehungsweise andere Identifikationsmerkmale
- Name und Adresse des*der betreuenden Tierärzt*in
Fristen und Termine
Die Meldung muss vor der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Zuständige Stelle
Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Thomas-Klestil-Platz 4
Telefon: +43 1 4000-8060
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at
Wenn Sie Ihr Anliegen persönlich in der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz erledigen möchten, rufen Sie unter +43 1 4000-8060 an. Ihr Anliegen wird aufgenommen und der*die zuständige Referent*in wird Sie kontaktieren.
Bitte beachten Sie: Die Bezahlung kann nur bargeldlos, also mit Bankomat- oder Kreditkarte, erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
Für die Meldung wird eine Eingabegebühr von 27,54 Euro verrechnet.
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden.
Die Bezahlung ist durch Banküberweisung möglich.
Hinweis: Es können zusätzliche Kosten für die verpflichtende Registrierung von Zuchttieren in der österreichischen Heimtierdatenbank anfallen.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Formular
Online-Formular: Haltung von Tieren für Zucht und Verkauf (ausgenommen Exoten) – Meldung
Zusätzliche Informationen
Haltung und Zucht von Wildtieren (Exoten) – Meldung
Rechtliche Grundlagen:
- Österreichisches Tierschutzgesetz, BGBl. I Nr. 118/2004 idgF.
- 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 486/2004 idgF.
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- Letzte Aktualisierung: 23.10.2025, 13.13 Uhr
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