Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen - M 5 Waldfonds-Förderung

Ziel der geförderten Maßnahme

  • Verhinderung der Vermehrung von schädlichen rindenbrütenden Insekten

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Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person

Sie benötigen für die Beantragung eine Betriebs- oder Klient*innen-Nummer.
Sie müssen Wald im Sinne des Forstgesetzes in Wien besitzen beziehungsweise bewirtschaften, also Forstflächen ab 1.000 Quadratmeter Größe und mit einer durchschnittlichen Breite von mindestens 10 Metern.

Falls Sie keine Betriebs- oder Klient*innen-Nummer haben:

Wer wird gefördert?

  • Bewirtschafter*innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe hinsichtlich der Fördergegenstände "Maschinelle Entrindung" und "Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen"
  • Sonstige Förderungswerber*innen bei maschineller Entrindung und vorbeugenden Forstschutzmaßnahmen:
    • Waldbesitzer*innen-Vereinigungen
    • Agrargemeinschaften
    • Gemeinden
  • Hinsichtlich Fördergegenstand "Adaption von Spezialgeräten:" ausschließlich Forstunternehmen
  • Zusammenschlüsse der hier genannten Förderungswerber*innen

Was wird gefördert? - Fördergegenstände

  • Adaption von Spezialgeräten (Harvesterköpfe) zur mechanischen Entrindung von Schadholz
  • Maschinelle Entrindung von Schadholz am Waldort oder am Trockenlagerplatz
  • Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen wie Mulchen, Hacken, Häckseln, Legen von Fangbäumen, Hygienemaßnahmen und Monitoring

Höhe der Förderung

  • Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 80 Prozent für alle Maßnahmen
  • Der Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) wird für die Förderungswerberin "Forstunternehmerin" beziehungsweise den Förderungswerber "Forstunternehmer" als De-minimis-Beihilfe gemäß EU-Verordnung Nr. 1407/2013 gewährt.
  • Soweit für die förderbaren Aktionen Standardkosten festgelegt wurden, muss die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte erfolgen:
    Standardkostentabelle (200 KB PDF)
  • Bei der Abrechnung über Kosten müssen Vergleichsangebote zur Kostenplausibilisierung beigelegt werden:
    • Bis 10.000 Euro netto der anerkennbaren Kosten: 2 Angebote
    • Über 10.000 Euro netto der anerkennbaren Kosten: 3 Angebote
  • Projekte mit weniger als 500 Euro anrechenbaren Kosten werden nicht gefördert.
  • Laufzeit des Projektes: längstens 3,5 Jahre

Voraussetzungen

  • Die maschinelle Entrindung ist nicht unmittelbarer Teil der industriellen Verarbeitung.
  • Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die konkrete geplante Aktivität kein Antrag für eine Förderung aus öffentlichen Mitteln genehmigt wurde. Eine schriftliche Dokumentation für den Ausschluss einer Doppelförderung erfolgt.
  • Hinsichtlich der Förderungsgegenstände "Maschinelle Entrindung" und "Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen": Vorlage von einschlägigen Informationen über die nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument für Betriebe ab 100 Hektar Waldfläche
  • Förderungsgegenstand "Adaption von Spezialgeräten zur mechanischen Entrindung": Sind die Förderungswerber*innen ein Forstunternehmen, wird die Förderung nur als De-minimis-Beihilfe gewährt. Dem Antrag muss ein entsprechendes Formular beigelegt werden.
  • Bei Maßnahmen ohne Standardkosten müssen Preisauskünfte vorgelegt werden:
    • Bis 10.000 Euro Nettokosten: 2 Auskünfte
    • Mehr als 10.000 Euro Nettokosten: 3 Auskünfte

Beratung und Hilfe bei der Antragstellung

Sie können den Förderungsantrag nur mit dem Online-Formular stellen.

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

  • Stadt Wien - Wasserrecht
    Dezernat V - Landesforstinspektion
    • DDipl.-Ing. Gerald Weber-Simanko
      Telefon: 01 4000-96804
    • Ing. Martin Kainz
      Telefon: 01 4000-96805
    • Philipp Grigar
      Telefon: 01 4000-96806

Weitere geförderte Maßnahmen

Im Rahmen des Waldfonds werden insgesamt 10 verschiedene Maßnahmen gefördert. Für 5 dieser Maßnahmen können Sie direkt über die Stadt Wien ansuchen:

Sonderrichtlinie zum Waldfondsgesetz

Sonderrichtlinie zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz (417 KB PDF)

Weiterführende Informationen

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Stadt Wien | Wasserrecht
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