Sie benötigen für die Beantragung eine Betriebs- oder Klient*innen-Nummer.
Sie müssen Wald im Sinne des Forstgesetzes in Wien besitzen beziehungsweise bewirtschaften, also Forstflächen ab 1.000 Quadratmeter Größe und mit einer durchschnittlichen Breite von mindestens 10 Metern.
Falls Sie keine Betriebs- oder Klient*innen-Nummer haben:
Eine Betriebsnummer (LFBIS) müssen Sie bei der Statistik Austria beantragen.
Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie das AMA-Formular Bewirtschafterwechsel ausfüllen.
Die Wiener Landwirtschaftskammer hilft Ihnen gegebenenfalls bei der Beantragung einer Betriebsnummer für Ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieb.
Klient*innen-Nummer für nicht land- und forstwirtschaftliche Betriebe:
Das ausgefüllte Formular für die Klient*innen-Nummer senden Sie bitte an std@ama.gv.at.
Die Klient*innen-Nummer wird Ihnen im Anschluss per E-Mail übermittelt.
Wer wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Bewirtschafter*innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gemäß Punkt 1.4.6. der Sonderrichtlinie
Ausgenommen sind Konzepte und Machbarkeitsstudien betreffend Schadholzlogistik.
Sonstige Förderungswerber*innen gemäß Punkt 1.4.7 der Sonderrichtlinie
Waldbesitzer*innen-Vereinigungen
Agrargemeinschaften
Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts
Genossenschaften, die nachweisen, dass die Förderung weitestgehend ihren land- und forstwirtschaftlichen Mitgliedern zugutekommt.
Zusammenschlüsse der hier genannten Förderungswerber*innen
Was wird gefördert?
Was wird gefördert? - Fördergegenstände
Investitionen in infrastrukturelle Einrichtungen für Nass- oder Trockenholzlagerplätze
Transport und Manipulation des Schadholzes zu und von den Nass- oder Trockenlagern
Konzepte und Machbarkeitsstudien betreffend Schadholzlogistik
Höhe der Förderung
Höhe der Förderung
Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 80 Prozent für Investitionen in infrastrukturelle Einrichtungen für Nass- oder Trockenholzlagerplätze
Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 80 Prozent für Transport und Manipulation des Schadholzes
Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 100 Prozent für Konzepte und Machbarkeitsstudien betreffend Schadholzlogistik
Soweit für die förderbaren Aktionen Standardkosten festgelegt wurden, muss die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte erfolgen: Standardkostentabelle (200 KB PDF)
Bei der Abrechnung über Kosten müssen Vergleichsangebote zur Kostenplausibilisierung beigelegt werden:
Bis 10.000 Euro netto der anerkennbaren Kosten: 2 Angebote
Über 10.000 Euro netto der anerkennbaren Kosten: 3 Angebote
Projekte mit weniger als 500 Euro anrechenbaren Kosten werden nicht gefördert.
Laufzeit des Projektes: längstens 3,5 Jahre
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Nachweis aller erforderlichen rechtlichen Bewilligungen und Genehmigungen (Forstgesetz, Wasserrecht, Naturschutzbestimmungen der Länder et cetera)
Vorhaben zur Errichtung von Holzlagerplätzen müssen auf ihre Zweckmäßigkeit geprüft werden. Die Errichtung der Lagerplätze erfolgt vorrangig auf versiegelten Flächen, beispielsweise auf aufgelassenen Industrieflächen.
Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die konkrete geplante Aktivität keine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln genehmigt wurde. Eine schriftliche Dokumentation für den Ausschluss einer Doppelförderung erfolgt.
Auf geförderten Trocken- und Nassholzlagern muss im Zeitraum der Behaltefrist des Vorhabens (5 Jahre) mindestens 95 Prozent Holz aus den Befall- oder Katastrophengebieten Österreichs gelagert werden. Der Nachweis muss über Lieferscheine erbracht werden.
Hinsichtlich der Fördergegenstände "Investitionen in infrastrukturelle Einrichtungen für Nass- oder Trockenholzlagerplätze" und "Transport und Manipulation des Schadholzes zu und von den Nass- oder Trockenlagern": Vorlage von einschlägigen Informationen über die nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument für Betriebe ab 100 Hektar Waldfläche
Für Betriebe mit einer Waldfläche über 100 Hektar liegt eine einschlägige Information über eine nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument im Betrieb vor, zum Beispiel Waldzertifizierung, Waldtypisierung oder Einheitswertbescheid.
Bei Maßnahmen ohne Standardkosten müssen Preisauskünfte vorgelegt werden:
Bis 10.000 Euro Nettokosten: 2 Auskünfte
Mehr als 10.000 Euro Nettokosten: 3 Auskünfte
Fördergenstand "Schadholztransport" umfasst nur den Lkw- oder Bahntransport von Sägerundholz und Industrieholz (keine Biomasse)
Beratung
Beratung und Hilfe bei der Antragstellung
Sie können den Förderungsantrag nur mit dem Online-Formular stellen.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Stadt Wien - Wasserrecht
Dezernat V - Landesforstinspektion