Sie benötigen für die Beantragung eine Betriebs- oder Klient*innen-Nummer.
Sie müssen Wald im Sinne des Forstgesetzes in Wien besitzen beziehungsweise bewirtschaften, also Forstflächen ab 1.000 Quadratmeter Größe und mit einer durchschnittlichen Breite von mindestens 10 Metern.
Falls Sie keine Betriebs- oder Klient*innen-Nummer haben:
Eine Betriebsnummer (LFBIS) müssen Sie bei der Statistik Austria beantragen.
Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie das AMA-Formular Bewirtschafterwechsel ausfüllen.
Die Wiener Landwirtschaftskammer hilft Ihnen gegebenenfalls bei der Beantragung einer Betriebsnummer für Ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieb.
Klient*innen-Nummer für nicht land- und forstwirtschaftliche Betriebe:
Das ausgefüllte Formular für die Klient*innen-Nummer senden Sie bitte an std@ama.gv.at.
Die Klient*innen-Nummer wird Ihnen im Anschluss per E-Mail übermittelt.
Wer wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Bewirtschafter*innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gemäß Punkt 1.4.6. der Sonderrichtlinie
Sonstige Förderungswerber*innen gemäß Punkt 1.4.7 der Sonderrichtlinie
Waldbesitzer*innen-Vereinigungen
Agrargemeinschaften
Forstpflanzen-Produzent*innen für 3.2.2, 3.2.3 und 3.2.4 laut Sonderrichtlinie
Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und Körperschaften öffentlichen Rechts
Zusammenschlüsse der hier genannten Förderungswerber*innen
Was wird gefördert?
Was wird gefördert? - Fördergegenstände
Kulturpflege
Läuterung
Jungbestandspflege
Durchforstung
Verjüngungseinleitung
Aufforstung in Wäldern mit mittlerer und hoher Wohlfahrtsfunktion
Pflege von Waldrändern
Beerntung von Samenbäumen, Saatgutbeständen und Samenplantagen
Qualitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut: Ernte, Aufbereitung, Lagerung, Untersuchungen, Gutachten, Einrichtung von Gendatenbanken
Anlage, Pflege oder Verbesserung von Flächen oder Einrichtungen für forstliches Vermehrungsgut sowie Anschaffung von Spezialgeräten für die Forstpflanzenproduktion
Maßnahmen gegen Wildschäden
Höhe der Förderung
Höhe der Förderung
Zuschuss zu den anrechenbaren Investitionskosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 80 Prozent auf Waldflächen mit mittlerer bis hoher Schutz- oder Wohlfahrtsfunktion und 60 Prozent auf allen anderen Waldflächen laut Waldentwicklungsplan (WEP)
Prozent bei der Anschaffung von Spezialgeräten
Bei sonstigen Aktivitäten der Forstgenetik 90 Prozent
Erfolgt die Abrechnung der Förderungsgegenstände nicht nach Standardkosten, so müssen die anfallenden Holzerlöse dem Förderungsausmaß gegengerechnet werden.
Soweit für die förderbaren Aktionen Standardkosten festgelegt wurden, muss die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte erfolgen: Standardkostentabelle (200 KB PDF)
Bei der Abrechnung über Kosten müssen Vergleichsangebote zur Kostenplausibilisierung beigelegt werden:
Bis 10.000 Euro netto der anerkennbaren Kosten: 2 Angebote
Über 10.000 Euro netto der anerkennbaren Kosten: 3 Angebote
Projekte mit weniger als 500 Euro anrechenbaren Kosten werden nicht gefördert.
Laufzeit des Projektes: längstens 3,5 Jahre
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die konkrete geplante Aktivität keine Förderungen oder Investitionen aus anderen öffentlichen Mitteln genehmigt wurden.
Für Betriebe mit einer Waldfläche über 100 Hektar liegt eine einschlägige Information über eine nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument im Betrieb vor, zum Beispiel Waldzertifizierung, Waldtypisierung oder Einheitswertbescheid.
Mehr als 75 Prozent der aufgeforsteten Pflanzen müssen sich an der natürlichen Waldgesellschaft orientieren. Die im jeweiligen Bundesland geltenden Fördervorgaben müssen eingehalten werden.
Bei der Festlegung von Verjüngungs- und Pflegezielen wird ein mindestens 75-prozentiger Anteil von heimischen Baumarten berücksichtigt.
Bei Maßnahmen ohne Standardkosten müssen Preisauskünfte vorgelegt und eventuelle Erlöse aus Holzverkäufen gegengerechnet werden:
Bis 10.000 Euro Nettokosten: 2 Auskünfte
Über 10.000 Euro Nettokosten: 3 Auskünfte
Beratung
Beratung und Hilfe bei der Antragstellung
Sie können den Förderungsantrag nur mit dem Online-Formular stellen.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Stadt Wien - Wasserrecht
Dezernat V - Landesforstinspektion