Wiener Bildungsgrätzl - Förderantrag und Förderabrechnung

Die Stadt Wien fördert die Jahrestätigkeiten von akkreditierten Wiener Bildungsgrätzln mit bis zu 5.000 Euro pro Kalenderjahr (Gesamtförderung Bildungsgrätzl).

Außerdem können Einzelvorhaben bis zu einer Höhe von 3.000 Euro gefördert werden (Einzelförderung Bildungsgrätzl).

Wenn Sie das erste Mal einen Antrag stellen, nehmen Sie bitte im Vorfeld per E-Mail bildungsgraetzl@post.wien.gv.at Kontakt mit uns auf.

Antrag ohne ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)

Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen und unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Antrag mit ID Austria

Wenn Sie den Förderantrag mit ID Austria unterzeichnen, benötigen Sie keine Einverständniserklärung.

Informationen zur ID Austria

Förderabrechnung

Nach Ablauf des Förderzeitraumes müssen von den Fördernehmer*innen die Abrechnungsunterlagen online hochgeladen werden:

Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag und die Online-Abrechnung benötigen. Bitte füllen Sie alle für die Einbringung des Förderansuchens erforderlichen Unterlagen aus und speichern diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das jeweilige Online-Formular hochladen.

Bitte beachten: In den Förderrichtlinien: 405 KB PDF finden Sie alle Informationen zur Förderung von Wiener Bildungsgrätzln. Bei der Antragstellung im Online-Formular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Allgemeine Informationen

Ziel der Förderungen im Bereich der Wiener Bildungsgrätzl ist, die laufende Zusammen- und Öffentlichkeitsarbeit sowie gemeinsame Aktivitäten und Kleinprojekte in den Wiener Bildungsgrätzln zu unterstützen. Das vernetzte Arbeiten innerhalb der Bildungsgrätzl soll die Wirkung der Bildungsarbeit erhöhen und positiv auf das Zusammenleben in den Stadtteilen wirken. Mehr Informationen zu den Wiener Bildungsgrätzln

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Förderungen erhalten ausschließlich gemeinnützige, also nicht gewinnorientierte juristische Personen (z. B. Vereine oder Unternehmen), die von einem akkreditierten Wiener Bildungsgrätzl zur Umsetzung dessen Vorhaben nominiert wurden.

Die Akkreditierung von Bildungsgrätzln erfolgt bei der Koordinationsstelle Bildungsgrätzl und dient der Qualitätsentwicklung und Zielorientierung anhand von inhaltlichen und organisatorischen Qualitätskriterien. Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf der Akkreditierung finden Sie unter: Wiener Bildungsgrätzl - Akkreditierung

Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die den Maßnahmen und Zielen des jeweiligen Bildungsgrätzl-Konzepts sowie den Kriterien und 7 Grundprinzipien der Bildungsgrätzl entsprechen. Die Förderrichtlinien: 405 KB PDF müssen eingehalten werden.

Förderbar sind notwendige Ausgaben für die Institutionen-übergreifende Zusammen- und Öffentlichkeitsarbeit sowie für Aktivitäten, Veranstaltungen und Projekte, die von mindestens 2 Einrichtungen des Bildungsgrätzls gemeinsam umgesetzt werden.

Fristen und Termine

Die Gesamtförderung Bildungsgrätzl (bis 5.000 Euro) erfolgt kalenderjahrbezogen, das heißt der Förderzeitraum reicht immer von 1. Jänner bis 31. Dezember des Förderjahres. Der Antrag kann bereits ab 1. Oktober des Vorjahres bis spätestens 15. September des Förderjahres eingebracht werden.

Bei Einzelförderungen Bildungsgrätzl darf der Förderzeitraum maximal 12 Monate betragen und muss innerhalb eines Kalender oder Schuljahres abgeschlossen werden. Ein Antrag für eine Einzelförderung kann jederzeit gestellt werden, und es können ausschließlich Aktivitäten und Ausgaben gefördert werden, die nach Genehmigung des Förderantrags getätigt werden.

Die Abrechnungsfristen können den Förderrichtlinien entnommen werden. Es können ausschließlich Aktivitäten und Ausgaben abgerechnet werden, die innerhalb des genehmigten Förderzeitraums getätigt wurden.

Zuständige Stelle

Bildung und Jugend (MA 13)
Förderungen
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5
Telefon: +43 1 4000-84328
Fax: +43 1 4000-99-24633
E-Mail: foerderungen@ma13.wien.gv.at

Für Fragen zur Akkreditierung von Bildungsgrätzln:

Koordinationsstelle Bildungsgrätzl
Schulen (MA 56)
6., Mollardgasse 87, Hochparterre HP
Telefon: +43 1 4000-84359
Fax: +43 1 4000-99-95030
E-Mail: bildungsgraetzl@post.wien.gv.at

Verfahrensablauf

Förderantrag

Die Förderwerber*innen werden ersucht, noch vor Einbringen des Förderantrags zu prüfen, ob die Förderrichtlinien: 405 KB PDF - auch aus organisatorischer Sicht - eingehalten werden können.

Sobald die Stadt Wien - Bildung und Jugend den Online-Antrag erhalten hat, bekommen die Förderwerber*innen eine Verständigung über das Einlangen. Die Förderanträge werden nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft. Die Förderwerber*innen werden über das Ergebnis per E-Mail verständigt. Die bewilligte Fördersumme wird auf das im Förderantrag angegebene Konto ausbezahlt.

Förderabrechnung

Nach Ablauf des Förderzeitraumes müssen von den Fördernehmer*innen die Abrechnungsunterlagen online hochgeladen werden.

Im Zuge der Abrechnungskontrolle wird geprüft, ob die bewilligten Fördergelder widmungsgemäß, sparsam und wirtschaftlich verwendet wurden. Nach erfolgter Abrechnungsprüfung und gegebenenfalls Rückforderung ergeht ein Schreiben über die Endabrechnung an die Fördernehmer*innen.

Erforderliche Unterlagen

Förderantrag

Der Förderantrag muss online eingebracht werden und folgende Beilagen enthalten:

Förderabrechnung

Die Förderabrechnung muss online eingebracht werden und folgende Beilagen enthalten:

Auf Aufforderung der Stadt Wien - Bildung und Jugend muss der Bericht von Rechnungs- oder Wirtschaftsprüfer*in vorgelegt werden.

Die Stadt Wien - Bildung und Jugend behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen von den Förderwerber*innen zu verlangen.

Hinweis zur ID Austria und Einverständniserklärung

Anträge und Abrechnungen für Bildungsgrätzl-Förderungen müssen von den vertretungsbefugten Organen des*der Fördernehmer*in und einer Bildungsgrätzl-Institution satzungsgemäß unterschrieben werden. Die zusätzliche Unterschrift einer Bildungsgrätzl-Institution kann entfallen, wenn der*die Fördernehmer*in selbst Mitglied im einreichenden Bildungsgrätzl ist oder der Stadt Wien - Koordinationsstelle Bildungsgrätzl eine schriftliche Nominierung des*der Fördernehmer*in seitens des einreichenden Bildungsgrätzls vorliegt. Bei Vereinen ist die statutengemäße Vertretungsregelung beispielsweise im Zentralen Vereinsregister (ZVR) ersichtlich.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Hinweis: Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab. Beachten Sie bitte außerdem den Hinweis zur ID Austria und Einverständniserklärung.

Förderantrag:

Wenn Sie keine ID Austria haben:

Hinweis für Vereine: Die statutenmäßige Vertretungsregelung ist im Zentralen Vereinsregister (ZVR) ersichtlich.

Wenn Sie eine ID Austria haben:

Förderabrechnung:

Weiters benötigen Sie für den Förderantrag und die Förderabrechnung folgende Dokumente:

Hinweis: Die Formulare müssen für den Förderantrag und für die Förderabrechnung verwendet werden. Bitte füllen Sie alle erforderlichen Formulare aus und speichern Sie diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das jeweilige Online-Formular hochladen.

Nachreichung von Unterlagen

Wenn Sie für den Förderantrag oder die Förderabrechnung Dokumente nachreichen müssen, können Sie das online erledigen:

Zusätzliche Informationen

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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