Allgemeine Informationen
Bildungsgrätzl sind auf Dauer angelegte Kooperationen zwischen diversen Bildungsinstitutionen im Stadtteil. Schulen der Stadt Wien, Bundesschulen, Privatschulen und Kindergärten arbeiten mit weiteren Bildungspartner*innen im nahen Umfeld zusammen. Dazu zählen zum Beispiel Einrichtungen aus dem Bereich Jugend- und Sozialarbeit, Musikschulen, Büchereien, VHS, Sportvereine und Kultureinrichtungen.
Bildungsgrätzl begleiten Kinder und Jugendliche in gemeinsamer Verantwortung durch die wechselnden Bildungsphasen vom Kindergarten über die Schule bis hin zum Berufseinstieg und bieten auch Bildungsberatung an.
Die mitwirkenden Institutionen arbeiten eng zusammen und bündeln vorhandene Ressourcen, zum Beispiel durch die flexible Mehrfachnutzung von Räumen und Wissensaustausch.
Bildungsgrätzl stimmen ihre Bildungsangebote aufeinander ab, passen sie dem Bedarf an und verbessern die Zugänglichkeit.
Akkreditierte Bildungsgrätzl werden von der Koordinationsstelle Bildungsgrätzl während der Gründung und in der öffentlichen Kommunikation (zum Beispiel Eintrag auf wien.gv.at, Presseaussendung) unterstützt. Sie profitieren von Beratung (zum Beispiel zu Kooperationspartner*innen und Förderungen), Netzwerk-Tagen und fachlichen Kooperationen.
Akkreditierte Bildungsgrätzl können eine "Bildungsgrätzl-Förderung" der Stadt Wien beantragen.
Mehr Informationen zu den Wiener Bildungsgrätzln: Bildungsgrätzl - Überblick der Standorte, Konzept
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Initiative zur Gründung eines Bildungsgrätzls kann jede*r mit lokalem und inhaltlichem Bezug zum geplanten Bildungsgrätzl ergreifen.
Für eine Akkreditierung als Bildungsgrätzl müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Ein Bildungsgrätzl besteht aus mindestens einer Schule und mindestens einer weiteren in fußläufiger Nähe ansässigen Institution.
- Die Mitglieder des Bildungsgrätzls sind offen gegenüber weiteren Bildungspartner*innen im Grätzl.
- Die Zusammenarbeit beruht auf Freiwilligkeit und Selbstverwaltung.
- Das Bildungsgrätzl definiert gemeinsame pädagogische Leitlinien und Ziele und setzt gemeinsame Maßnahmen zur Zielerreichung.
- Für die dauerhafte Zusammenarbeit wird eine gemeinsame Kommunikations- und Kooperationsstruktur festgelegt. Dazu gehört zum Beispiel die Bildung eines Koordinationsteams sowie die Festlegung der Form und Häufigkeit des Zusammentreffens.
- Die Zusammenarbeit basiert auf den 7 Prinzipien der Wiener Bildungsgrätzl.
Fristen und Termine
Sie können jederzeit einen Antrag auf Akkreditierung einreichen. Die Akkreditierung erfolgt mit Vorbehalt zeitlich befristet auf 24 Monate bis folgende Schritte abgeschlossen sind:
Innerhalb von 18 Monaten nach Akkreditierung müssen Sie ein genehmigungsfähiges Bildungsgrätzl-Konzept übermitteln.
Innerhalb von 24 Monaten nach Akkreditierung muss das Bidungsgrätzl eröffnet werden.
Zuständige Stelle
Bildung und Jugend (MA 13)
Koordinationsstelle Bildungsgrätzl
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5
Telefon: +43 1 4000-84359
E-Mail: bildungsgrätzl@post.wien.gv.at
Verfahrensablauf
Nehmen Sie vor der Antragstellung per E-Mail an bildungsgraetzl@post.wien.gv.at Kontakt zur Koordinationsstelle Bildungsgrätzl auf, um Ihr Vorhaben inhaltlich, formal und lokal abzustimmen. Im ersten Schritt werden grundlegende Fragen im Hinblick auf den Bedarf, mögliche Schwerpunkte und relevante Bildungspartner*innen im nahen Umfeld geklärt. Die Koordinationsstelle bietet während des gesamten Gründungsprozesses - vom Kick-off bis zur Eröffnung - Beratung und Unterstützung.
Sobald ein Gründungsteam, aus zumindest 2 Bildungspartner*innen in fußläufiger Nähe, gebildet wurde, können Sie den Antrag auf Akkreditierung stellen. Übermitteln Sie dafür die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bildungsgrätzl-Gründungsabsicht (DOCX) an die Koordinationsstelle Bildungsgrätzl.
Wenn die Gründungsidee plausibel ist, erhält das Gründungsteam eine schriftliche Bestätigung, dass das Bildungsgrätzl vorbehaltlich der folgenden Schritte akkreditiert ist:
- Innerhalb von 18 Monaten nach Akkreditierung wird ein genehmigungsfähiges Bildungsgrätzl-Konzept (DOCX) übermittelt.
- Innerhalb von 24 Monaten nach Akkreditierung erfolgt die Eröffnung des Bildungsgrätzls mit allen beteiligten Institutionen. Jede Institution erhält eine Bildungsgrätzl-Logo-Tafel für den Außenbereich. Anschließend wird die Öffentlichkeit informiert.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Akkreditierung erfolgt durch Übermittlung folgender Unterlagen per E-Mail an bildungsgraetzl@post.wien.gv.at:
Innerhalb von 18 Monaten nach Akkreditierung ist per E-Mail zu übermitteln:
Kosten und Zahlung
Keine
Formular
Zusätzliche Informationen
Änderungen der Gründungsabsicht, des Bildungsgrätzl-Konzepts, der teilnehmenden Institutionen oder der jeweiligen Ansprechpartner*innen, müssen der Koordinationsstelle Bildungsgrätzl bekannt gegeben werden.
Bitte beachten Sie:
Die Akkreditierung eines Bildungsgrätzls kann in folgenden Fällen ausgesetzt oder aufgehoben werden:
- Innerhalb der Frist wurde kein genehmigungsfähiges Bildungsgrätzl-Konzept übermittelt beziehungsweise fand keine Eröffnung des Bildungsgrätzls statt.
- Die Kriterien der Bildungsgrätzl sind nicht mehr erfüllt oder die 7 Grundprinzipien werden nicht eingehalten.
- Seit mehr als einem Jahr fanden keine gemeinsamen Aktivitäten und keine Kommunikation innerhalb des Bildungsgrätzls statt.
- Die beteiligten Institutionen sind über einen längeren Zeitraum nicht erreichbar.