Wiener Bildungsgrätzl - Förderantrag und Förderabrechnung
Die Stadt Wien fördert die institutionen-übergreifende Zusammenarbeit von akkreditierten Wiener Bildungsgrätzln mit bis zu 4.000 Euro pro Kalenderjahr.
Wenn Sie das erste Mal einen Antrag stellen, nehmen Sie bitte im Vorfeld per E-Mail bildungsgraetzl@post.wien.gv.at Kontakt mit uns auf.
Antrag ohne ID Austria
Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen und unterschreiben und anschließend mit einer Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Antrag mit ID Austria
Wenn Sie den Förderantrag mit ID Austria unterzeichnen, benötigen Sie keine Einverständniserklärung.
Informationen zur ID Austria
Förderabrechnung
Nach Ablauf des Förderzeitraumes müssen von den Fördernehmer*innen die Abrechnungsunterlagen online hochgeladen werden.
Wenn Sie keine ID Austria haben:
- Online-Formular Förderabrechnung
- Einverständniserklärung für die Förderabrechnung. Für die Online-Abrechnung benötigen Sie die Einverständniserklärung für die Förderabrechnung. Die Erklärung muss ausgefüllt und von den vertretungsbefugten Organen unterschrieben werden. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung als Beilage in das Online-Formular hochladen.
Wenn Sie eine ID Austria haben:
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag und die Online-Abrechnung benötigen. Bitte füllen Sie alle für die Einbringung des Förderantrags erforderlichen Unterlagen aus und speichern diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das jeweilige Online-Formular hochladen.
Bitte beachten: In den Förderrichtlinien (PDF) finden Sie alle Informationen zur Förderung von Wiener Bildungsgrätzln. Bei der Antragsstellung im Online-Formular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderungen im Bereich der Wiener Bildungsgrätzl ist, die laufende Zusammen- und Öffentlichkeitsarbeit sowie gemeinsame Aktivitäten und Kleinprojekte in den Wiener Bildungsgrätzln zu unterstützen. Das vernetzte Arbeiten innerhalb der Bildungsgrätzl soll die Wirkung der Bildungsarbeit erhöhen und positiv auf das Zusammenleben in den Stadtteilen wirken. Mehr Informationen zu den Wiener Bildungsgrätzln
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Förderungen erhalten ausschließlich gemeinnützige, also nicht gewinnorientierte juristische Personen (z. B. Vereine oder Unternehmen) mit Sitz oder Zweigstelle in Wien, die von einem akkreditierten Wiener Bildungsgrätzl als Förderwerber*innen schriftlich nominiert wurden.
Die Akkreditierung von Bildungsgrätzln dient der Qualitätsentwicklung und Zielorientierung anhand von inhaltlichen und organisatorischen Qualitätskriterien. Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf der Akkreditierung finden Sie unter: Wiener Bildungsgrätzl - Akkreditierung
Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die den Maßnahmen und Zielen des jeweiligen Bildungsgrätzl-Konzepts sowie den 7 Grundprinzipien der Bildungsgrätzl entsprechen. Die Förderrichtlinien (PDF) müssen eingehalten werden.
Förderbar sind notwendige Ausgaben für die institutionen-übergreifende Zusammen- und Öffentlichkeitsarbeit sowie für Aktivitäten, Veranstaltungen und Projekte, die von mindestens 2 Einrichtungen des Bildungsgrätzls gemeinsam umgesetzt werden.
Fristen und Termine
Die Förderung für Bildungsgrätzl (Einzelförderung bis 4.000 Euro) erfolgt kalenderjahrbezogen, das heißt der Förderzeitraum reicht immer von 1. Jänner (bei Neugründungen ab Erteilung der Akkreditierung) bis 31. Dezember des Förderjahres. Der Antrag kann bereits ab 1. Dezember des Vorjahres bis spätestens 15. Oktober des Förderjahres eingebracht werden.
Die Abrechnungsunterlagen müssen bis spätestens 3 Monate nach Abschluss des geförderten Vorhabens per Online-Formular übermittelt werden Es können ausschließlich Aktivitäten und Ausgaben abgerechnet werden, die innerhalb des genehmigten Förderzeitraums getätigt wurden.
Zuständige Stelle
Bildung und Jugend (MA 13)
Förderungen
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5
Telefon: +43 1 4000-84328
Fax: +43 1 4000-99-84328
E-Mail: foerderungen@ma13.wien.gv.at
Verfahrensablauf
Förderantrag
Die Förderwerber*innen werden ersucht, noch vor Einbringen des Förderantrags zu prüfen, ob die Förderrichtlinien (PDF) - auch aus organisatorischer Sicht - eingehalten werden können.
Förderanträge bei der Stadt Wien - Bildung und Jugend können nur mittels Online-Formular eingebracht werden. Die Förderanträge werden nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft. Die Förderwerber*innen werden über das Ergebnis per E-Mail verständigt. Die bewilligte Fördersumme wird auf das im Förderantrag angegebene Konto ausbezahlt.
Förderabrechnung
Nach Ablauf des Förderzeitraumes müssen von den Fördernehmer*innen die Abrechnungsunterlagen online hochgeladen werden.
Im Zuge der Abrechnungskontrolle wird geprüft, ob die bewilligten Fördergelder widmungsgemäß, sparsam und wirtschaftlich verwendet wurden. Nach erfolgter Abrechnungsprüfung und gegebenenfalls Rückforderung ergeht ein Schreiben über die Endabrechnung an die Fördernehmer*innen.
Erforderliche Unterlagen
Förderantrag
Der Förderantrag muss online eingebracht werden und folgende Beilagen enthalten:
- Finanzplan/Finanzbericht (XLSX) gegebenenfalls mit Personalübersicht. Es wird ausdrücklich empfohlen, das vorliegende Formular für den Förderantrag und für die Förderabrechnung zu verwenden. Hinweis: Bitte speichern Sie die Excel-Tabelle unbedingt ab, um diese später für die Abrechnung verwenden zu können. Bei der Abrechnung müssen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben den laut Förderantrag geplanten Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden.
- Sachvorhaben/Sachbericht (DOCX)
Bitte verwenden Sie ausschließlich das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend.
Hinweis: Bitte speichern Sie das ausgefüllte Sachvorhaben unbedingt ab, um dieses später im Zuge der Abrechnung zum Sachbericht ergänzen zu können. Bei der Abrechnung müssen die tatsächlich erfolgten Aktivitäten und Ergebnisse dem Sachvorhaben gegenübergestellt werden. - Vereinsstatuten bzw. Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Firmenbuchabfrage
- Einverständniserklärung für den Förderantrag, wenn Sie den Online-Antrag nicht mit ID Austria unterzeichnen. In diesem Fall muss auch die Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises hochgeladen werden.
- Nominierung Fördernehmer*in (DOCX)
Förderabrechnung
Die Förderabrechnung muss online eingebracht werden und folgende Beilagen enthalten (bitte laden Sie die Dokumente einzeln und nicht in komprimierter Form hoch):
- Finanzplan/Finanzbericht (XLSX) mit Personalübersicht. Bitte verwenden Sie ausschließlich das bereits ausgefüllte Antragsformular "Finanzplan/Finanzbericht" der Stadt Wien - Bildung und Jugend.
- Sachvorhaben/Sachbericht (DOCX)
- Bitte verwenden Sie ausschließlich das bereits ausgefüllte Antragsformular "Sachvorhaben/Sachbericht" der Stadt Wien - Bildung und Jugend.
- Einverständniserklärung für die Förderabrechnung wenn Sie die Online-Abrechnung nicht mit ID Austria unterzeichnen.
Auf Aufforderung der Stadt Wien - Bildung und Jugend muss der Bericht von Rechnungs- oder Wirtschaftsprüfer*in vorgelegt werden.
Die Stadt Wien - Bildung und Jugend behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen von den Förderwerber*innen zu verlangen.
Hinweis zur ID Austria und Einverständniserklärung
Anträge und Abrechnungen für Bildungsgrätzl-Förderungen müssen von den vertretungsbefugten Organen des*der Fördernehmer*in und einer Bildungsgrätzl-Institution satzungsgemäß unterschrieben werden. Die zusätzliche Unterschrift einer Bildungsgrätzl-Institution kann entfallen, wenn der*die Fördernehmer*in selbst Mitglied im einreichenden Bildungsgrätzl ist. Bei Vereinen ist die statutengemäße Vertretungsregelung beispielsweise im Zentralen Vereinsregister (ZVR) ersichtlich.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Hinweis: Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab. Beachten Sie bitte außerdem den Hinweis zur ID Austria und Einverständniserklärung.
Hinweis für Vereine: Die statutenmäßige Vertretungsregelung ist im Zentralen Vereinsregister (ZVR) ersichtlich.
Förderantrag
Wenn Sie keine ID Austria haben:
- Online-Formular Förderantrag
- Einverständniserklärung für den Förderantrag. Wenn der Online-Antrag nicht mit ID Austria unterzeichnet wird, benötigen Sie die Einverständniserklärung. Bitte drucken Sie die Einverständniserklärung aus und laden Sie diese unterschrieben als Beilage in das Online-Formular hoch.
- Nominierung Fördernehmer*in (DOCX)
Wenn Sie eine ID Austria haben:
Förderabrechnung
Wenn Sie keine ID Austria haben:
- Online-Formular Förderabrechnung
- Einverständniserklärung für die Förderabrechnung. Für die Online-Abrechnung benötigen Sie die Einverständniserklärung. Bitte drucken Sie die Einverständniserklärung aus und laden Sie diese unterschrieben als Beilage in das Online-Formular hoch.
Wenn Sie eine ID Austria haben:
Weiters benötigen Sie für den Förderantrag und die Förderabrechnung folgende Dokumente:
Hinweis: Die Formulare müssen für den Förderantrag und für die Förderabrechnung verwendet werden. Bitte füllen Sie alle erforderlichen Formulare aus und speichern Sie diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das jeweilige Online-Formular hochladen.
Nachreichung von Unterlagen
Wenn Sie für den Förderantrag oder die Förderabrechnung Dokumente nachreichen müssen, können Sie das online erledigen:
Zusätzliche Informationen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Im Fall einer Förderung verpflichtet sich das Bildungsgrätzl, das offizielle Logo der Stadt Wien und das Bildungsgrätzl-Logo zu verwenden bzw. auf die Förderung durch die Stadt Wien hinzuweisen (z. B. bei Veranstaltungen, öffentlichen Darstellungen, Publikationen, Einladungen, Plakaten, Internetauftritt). Weiters müssen auf Nachfrage Fotos oder anderweitige Dokumentationen der geförderten Aktivitäten und Kleinprojekte für die übergreifende Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Bildungsgrätzl-Newsletter der Stadt Wien, Website der Stadt Wien, Pressearbeit) und Dokumentation zur Verfügung gestellt werden.
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- Letzte Aktualisierung: 16.01.2026, 06.56 Uhr
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